Anti-Folter-Kommission kritisiert überbelegte Schweizer Gefängnisse

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Bern,

Die Überbelegung in Schweizer Einrichtungen des Freiheitsentzugs hat die Haftbedingungen verschlechtert und beeinträchtigt die Grundrechte der Inhaftierten. Dies hält die Anti-Folter-Kommission in ihrem neuen Tätigkeitsbericht fest.

Die Überbelegung von Gefängnissen beeinträchtigt die Grundrechte der inhaftierten Personen. Das stellt die Anti-Folter-Kommission in einem Bericht fest. (Themenbild)
Die Überbelegung von Gefängnissen beeinträchtigt die Grundrechte der inhaftierten Personen. Das stellt die Anti-Folter-Kommission in einem Bericht fest. (Themenbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die hohe Belegungszahl der Haftplätze schränkt laut der Mitteilung der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) vom Montag die Privatsphäre der Inhaftierten ein, erhöht das Risiko von Gewalt und verschlechtert die Gesundheitsversorgung. Auch die Arbeitsbedingungen für das Personal seien stark belastet.

Einfach mehr Haftplätze zu bauen, sei keine Lösung, schrieb die NKVF. Vielmehr sei eine umfassende Strategie nötig, um die Gesamtzahl der inhaftierten Personen zu reduzieren.

Die Kommission kritisierte zudem die Unterbringung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen. Die Lebensbedingungen dort seien wegen Enge, fehlendem Tageslicht und ständigem Lüftungslärm besonders problematisch.

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Kommentare

User #5926 (nicht angemeldet)

Die Antifolterkommission sollte gleichzeitig und hauptamtlich Opferhilfekommission sein und sich Überfahrenen, mit Ausgetricksten, Geprellten, Beraubten, Ausgeraubten, Vergewaltigten usw. kümmern. Das gäbe dann endlich mal etwas Sinnvolles zu tun!

User #2835 (nicht angemeldet)

Da hilft nur eines: rigoros ausschaffen!

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