Gewalt

Erste nationale Kampagne gegen Gewalt setzt auf Gleichstellung

Keystone-SDA
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Bern,

Bund, Kantone, Kommunen und NGOs werben mit dem Slogan «Gleichstellung verhindert Gewalt» für Prävention und Opferhilfe.

Häusliche Gewalt
2024 zählten nach Angaben des EDI 40 Prozent aller registrierten Straftaten zum Bereich häusliche Gewalt. (Symbolbild) - depositphotos

«Gleichstellung verhindert Gewalt»: Mit diesem Slogan wollen Bund, Kantone, Kommunen und NGOs aufzeigen, wie Gewalttaten in Beziehungen respektive aufgrund des Geschlechts verhindert werden können. Ziel ist es, potenzielle Opfer anzusprechen und ihnen Hilfe anzubieten.

Die am Dienstag in Bern den Medien vorgestellte Kampagne hat das Ziel, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und aufgrund des Geschlechts begangene

zu verhindern. Sie besteht aus Plakaten, Videos und einer Webseite mit Informationen für Opfer und deren Bezugspersonen und auch für Interessierte.

Jährlich sind nach Angaben des Departements des Innern (EDI) zwei Kampagnenwellen geplant; jeweils im November und im Juni werden im öffentlichen Raum Plakate ausgehängt und auf Social Media Videos veröffentlicht. Die Kampagne in neun Sprachen soll über mehrere Jahre laufen, mit einem Budget von 1,5 Millionen Franken.

Gewaltopfer sollen Rat und Unterstützung erhalten

In einer ersten Phase – 2025 und 2026 – will die Kampagne von Gewalt betroffene Menschen ermutigen, sich Rat und Hilfe zu holen. Unter anderem will sie auf die künftige Opferhilfe-Telefonnummer 142 hinweisen. Diese steht voraussichtlich ab Mai 2026 Opfern von Gewalt rund um die Uhr zur Verfügung.

2026 und 2027 steht dann das Umfeld der Betroffenen im Fokus. Die Kampagne will alle dazu aufrufen, einzugreifen, wenn man einen Verdacht auf ausgeübte Gewalt hegt.

Ab 2028 sollen Täterinnen und Täter respektive potenzielle Täterinnen und Täter angesprochen werden. Die Kampagne will laut EDI dazu anregen, das eigene Verhalten zu hinterfragen, damit weder Worte noch Taten andere verletzen. Auch Täterinnen oder Täter werden ermutigt, Hilfsangebote anzunehmen.

«Die Zahlen sind alarmierend, und meist sind Frauen die Opfer», sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider bei der Präsentation der Kampagne. Hinter den Zahlen stünden tragische Schicksale und dramatische Situationen, die aufwühlten. Die Kampagne solle Opfern zeigen, dass sie nicht allein seien.

Gleichstellung als Schlüssel zur Gewaltprävention

Gewalt beginne nicht, wenn es laut werde oder wo es zu Tätlichkeiten komme, sagte die Bundesrätin. Sie beginne dort, wo es ungleiche Machtverhältnisse und Abhängigkeiten gebe. «Deshalb ist Gleichstellung ein erster Schritt, um Gewalt zu durchbrechen.»

Die Kampagne gehört zur Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes. Sie setzt eine Forderung des Parlaments und ebenso der Istanbul-Konvention um, die in der Schweiz seit 2018 in Kraft ist. Regelmässig soll evaluiert werden, was sie bewirkt und wo allenfalls Anpassungen gemacht werden müssen.

2024 zählten nach Angaben des EDI 40 Prozent aller registrierten Straftaten zum Bereich häusliche Gewalt. Laut Anna-Béatrice Schmaltz vom Netzwerk Istanbul Konvention wurde 2025 in der Schweiz bisher in jeder zweiten Woche eine Frau wegen ihres Geschlechts getötet.

«Das ist nur die Spitze des Eisbergs», sagte sie. Hinzu kämen Vergewaltigungen, Schläge, Stalking und psychische Gewalt. NGOs zählten laut EDI-Angaben bisher über 20 Femizide. Dass der Bund keine Statistiken dazu veröffentlichen kann, liegt daran, dass der Begriff Femizid im Strafgesetzbuch nicht definiert ist.

Hilfe für Gewaltopfer: Kantone in der Pflicht

Den Kantonen obliege es, Begleitung und Hilfe für Opfer von Gewalt anzubieten, sagte der Walliser Staatsrat Mathias Reynard (SP), Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Die Kantone müssten ihre Kapazitäten ausbauen, etwa mit für alle zugänglichen Schutzplätzen.

Schmaltz hieb in dieselbe Kerbe. Für Schutz und Unterstützung von Opfern stehe heute zu wenig Geld zur Verfügung, kritisierte sie. «Opferberatungen und Frauenhäuser dürften künftig öfter kontaktiert werden, und dafür müssen genügend Ressourcen vorhanden sein.»

Über konkrete Hilfsangebote entscheidet das Parlament – Anlass dafür ist eine Revision des Opferhilfegesetzes. Der Bundesrat beantragt Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung, der rechtsmedizinischen Dokumentation und der Unterbringung. Die Kantone sollen informieren müssen, wo Opfer Hilfe finden.

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