Seit heute Montag dürfen in der Schweiz die Läden wieder öffnen. Auch Treffen in grösseren Gruppen sind im Freien wieder erlaubt.
Warteschlangen an der Bahnhofstrasse in Zürich am 18. Januar, dem letzten Tag vor dem Lockdown. Ab heute Montag dürfen die Geschäfte wieder öffnen. (Archivbild)
Warteschlangen an der Bahnhofstrasse in Zürich am 18. Januar, dem letzten Tag vor dem Lockdown. Ab heute Montag dürfen die Geschäfte wieder öffnen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Museen, Bibliotheken und Lesesäle von Archiven dürfen wieder öffnen.
  • Für die bis 20-Jährigen (Jahrgang 2001) gibt es zudem zusätzliche Lockerungen.
  • So dürfen sie etwa an Wettkämpfen in allen Sportarten teilnehmen.

Heute (Montag) treten die ersten Lockerungen der Corona-Massnahmen in Kraft. Die Läden dürfen wieder öffnen, Treffen in grösseren Gruppen sind erlaubt und gewisse sportliche Aktivitäten und Museumsbesuche wieder möglich. Mehr Erleichterungen gibt es für Jugendliche.

So sind für die bis 20-Jährigen (Jahrgang 2001) wieder Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Für alle Schweizerinnen und Schweizer öffnen heute die Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs, die Museen und Lesesäle von Archiven und die Bibliotheken. Auch die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich.

Private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Freien

Ebenfalls wieder offen sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien. Es gelten überall Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen.

Coronavirus Bundesrat Berset Parmelin
Bundesrat Alain Berset spricht neben Bundespräsident Guy Parmelin während einer Medienkonferenz des Bundesrates zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus. - Keystone

Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Familien- und Freundeskreis wieder erlaubt. An privaten Veranstaltungen im Innern dürfen weiterhin maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt.

Vereins- oder Gemeindeanlässe sind keine spontanen Treffen, sie gelten vielmehr als Veranstaltungen und sind somit verboten. Dies gilt ebenso für andere Freizeitorganisationen wie Anlässe in Pfarrgemeinden, Quartiervereinen und anderen Vereinsaktivitäten.

Restaurants dürfen vorerst nur als Betriebskantinen öffnen

Weiterhin auf Lockerungen warten müssen auch die Gastronomiebetriebe, dasselbe gilt für ihre Terrassen. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Damit im Freien arbeitende Personen am Mittag eine warme Mahlzeit einnehmen können, dürfen Restaurants als Betriebskantinen geöffnet werden. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

Restaurant Genf Lockdown
Ein wegen des Coronavirus Lockdowns geschlossenes Restaurant in Genf. - Keystone

Anlässe mit Publikum hingegen sind weiterhin verboten. So bleiben Kinos, Casinos, Bars, Discos und Tanzlokale zu. Auch das Mannschaftstraining in Sportvereinen ist nicht erlaubt beziehungsweise nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt.

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