Erneute Kehrtwende für Galeristensohn am Zürcher Obergericht
2014 tötete der heute 37-Jährige im Drogenrausch brutal einen Freund. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn nun zu 12 Jahren Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht hat einen 37-Jährigen zu einer 12 jährigen Haftstrafe verurteilt.
- Ihm wurden die vorsätzliche Tötung und Vergewaltigung zur Last gelegt.
Das Zürcher Obergericht hat einen 37-jährigen Galeristensohn wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Zudem ordnete es eine stationäre Massnahme an. Ende Dezember 2014 hatte der Mann im Drogenrausch einen Freund brutal getötet. Er schlug ihm mit einem Kerzenständer den Schädel ein, steckte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn schliesslich.
Rund zwei Monate zuvor war es in einem Londoner Hotel zu sexuellen Übergriffen gegen seine damalige Freundin gekommen. Das jetzige Urteil ist bereits der vierte Gerichtsbeschluss in dieser Sache. Umstritten war vor allem die Schuldfähigkeit des Mannes.
Zunächst als schuldunfähig eingestuft
Das Bezirksgericht Meilen hatte ihn 2017 als schuldfähig eingestuft und ihn zu 12 Jahren verurteilt. Das Obergericht sah 2019 selbst verschuldete Schuldunfähigkeit gegeben. Der Mann kassierte die Höchststrafe dafür, drei Jahre.
Das Bundesgericht kassierte 2021 das Urteil und wies das Obergericht an, den Fall neu zu beurteilen. Damit kam es nun zu einer erneuten Wende für den Beschuldigten.