Wien: Schüler (14) schwängert Kindergärtnerin – jetzt droht ihr Haft
Erst als sie ihr ungeborenes Kind verlor, stellte sich eine Kindergärtnerin den Behörden. Monatelang traf sie sich mit einem minderjährigen Schüler.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 14-jähriger Schüler schwängerte eine Kindergärtnerin in Wien.
- Kollegen wussten von geheimen Treffen, schwiegen aber.
- Der Frau droht Haft wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.
In Wien ermittelt die Polizei gegen eine Kindergärtnerin. Die Frau soll eine Beziehung mit einem 14-jährigen Schüler gehabt haben.
Der Fall kam ans Licht, nachdem sie ihr ungeborenes Kind verloren hatte, schreibt die österreichische «Kronen-Zeitung».
Die Pädagogin soll zur mutmasslichen Tatzeit mindestens zehn Jahre älter als der Bub gewesen sein. Laut dem Bericht meldete sie den Vorfall selbst bei den Behörden.
Sie gab an, den Schüler auf einem der rund 15 Bildungscampusse in Wien kennengelernt zu haben.
Noch ist unklar, ob auf diesem Campus auch eine Kita vorhanden ist. Ebenso offen ist, ob die Frau dort dienstlich oder privat vor Ort war. Ob sie in einer Aufsichtsfunktion gegenüber dem Buben stand, wird ebenfalls noch untersucht.
Arbeitskollegen wussten von den geheimen Treffen mit Minderjährigem
Mehrere Arbeitskollegen der Frau sollen über Monate von den geheimen Treffen gewusst haben. Dennoch schwiegen sie.
Erst als die Kindergärtnerin schwanger wurde und das Kind verlor, brachte sie alles ans Licht.
Seitdem ist die Frau krankgeschrieben. Auch über ihre berufliche Zukunft wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Frau droht Anzeige
Nun muss ermittelt werden, wie alt der Bub während der Tat war. War er zum Zeitpunkt der Tat jünger als 14 Jahre alt, müsste wegen sexuellem Missbrauch ermittelt werden.
Anders als in der Schweiz liegt in Österreich das Schutzalter bei 14 Jahren, nicht wie hierzulande bei 16 Jahren.
Unabhängig davon wurde gegen die Kindergärtnerin bereits Anzeige erstattet. Der Grund: Ihre berufliche Stellung gegenüber dem Schüler.
Die Frau ist wegen mutmasslichen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angezeigt worden. Darunter versteht man das Ausnutzen einer Machtposition, etwa als Betreuungsperson.
Nach Paragraf 212 des österreichischen Strafgesetzbuches drohen dafür bis zu drei Jahre Haft.
Hier findest du Hilfe bei Fällen von Pädokriminalität
Bei Verdacht auf Pädokriminalität in der Schweiz ist der Polizeinotruf 117 die erste Anlaufstelle im Notfall.
Für anonyme Meldungen im Internet ist clickandstop.ch zuständig, die auch Beratung für Betroffene und Fachpersonen bietet.
Weitere Unterstützung bieten kantonale Polizeien sowie Opferhilfe- und Kinderschutzorganisationen wie kinderschutz.ch. Diese Stellen gewährleisten schnelle Hilfe, Meldemöglichkeiten und Präventionsangebote. So können Betroffene und Angehörige gezielt unterstützt werden.



















