Die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten muss einem Milchbauern rund 23'700 Franken an Verbandsbeiträgen zurückzahlen wegen eines Fehlers in den Statuten.
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Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Thurgauer Milchproduzenten nicht eingetreten. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Thurgauer Milchproduzenten müssen einem Verbandsmitglied seine Beiträge rückerstatten.
  • Grund dafür ist ein Fehler in den Statuten, welchen das Bundesgericht bestätigte.
  • Rund 60 weitere Bauern dürften jetzt bis zu zwei Millionen Franken zurückfordern.

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des TMP nicht eingetreten. Nun dürften 60 weitere Bauern Geld zurückfordern. Laut dem Präsidenten der unterlegenen Genossenschaft, Daniel Vetterli, geht es insgesamt um einen Betrag «irgendwo bei zwei Millionen Franken».

So viel Geld dürften die 60 Milchbauern vom TMP zurückfordern. Man strebe Verhandlungen mit ihnen an, sagte Vetterli am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Bundesgericht stützt Bauern

Laut einer Mitteilung des Thurgauer Obergerichts vom Dienstagabend trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Verbands TMP nicht ein. Damit ist der Entscheid des Obergerichts vom vergangenen März rechtskräftig.

Das Gericht hatte die Klage des Milchbauern teilweise geschützt. Der TMP wurde verpflichtet, dem Kläger 23'700 Franken nebst Zins zu bezahlen. Nach diesem Urteil dürften etwa 60 weitere «Milchrebellen» Verbandsbeiträge vom TMP zurückfordern, insgesamt rund zwei Millionen Franken.

Überschüssige Milch exportiert gegen Gebühren

Der Streit zwischen dem TMP und den «Milchrebellen» war 2015 eskaliert. Damals wehrten sich Thurgauer Landwirte gegen Abgaben an die Exportfirma Lactofama AG. Diese vom Schweizer Milchproduzentenverband gegründete Firma kaufte überschüssige Milch auf und exportierte sie, um den Schweizer Milchpreis zu stützen.

Der Thurgauer Verband TMP verrechnete den Milchproduzenten dafür je nach Milchmenge Beiträge von jährlich einigen hundert Franken. Das Thurgauer Obergericht entschied 2017 zu Gunsten der «Milchrebellen». Es stellte fest, der TMP habe gemäss seinen Statuten kein Recht, solche Beiträge von den Mitgliedern zu erheben. Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid.

Darauf klagte ein pensionierter Bauer den TMP ein und forderte die zu Unrecht einkassierten Beiträge zurück. Das Bezirksgericht Weinfelden wies - nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch - die Klage ab. Der Kläger zog den Fall ans Obergericht weiter und erhielt teilweise Recht. Das Bundesgericht hat nun jenes Urteil bestätigt.

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