Energieunternehmen Varopreem schuldet dem Bund 39 Millionen Franken
Das Energieunternehmen Varopreem muss Abgaben von 39 Millionen Franken an den Bund nachzahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Firma abgewiesen. Sie hatte im Jahr 2016 die Einfuhr von Propan-Gas nicht deklariert, wie eine Kontrolle der Zollbehörde zeigte.

Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Oktober 2020 brachte ans Licht, dass das Unternehmen mit Sitz in Zug und einer Raffinerie in Cressier NE sogenannte flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingeführt hatte, ohne diese korrekt beim Zoll anzumelden.
Die total zwölf Einfuhren wurden zudem nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen VOC-Bilanz und -Buchhaltung eingetragen, und es wurde keine Mehrwertsteuer dafür bezahlt.
Eigentlich profitiert das Unternehmen von einem so genannten Verpflichtungsverfahren, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil schreibt.
Für organische Verbindungen, die wieder ausgeführt werden oder nicht in die Umwelt gelangen, sind von der Firma keine Abgaben zu leisten – allerdings müssen sie korrekt deklariert werden. Nur so könne nachträglich festgestellt werden, dass keine Abgabe geschuldet sei, schreibt das Bundesgericht.
Eine Nachdeklarierung ist nicht mehr möglich, führt das höchste Schweizer Gericht aus. Neben den Abgaben von 35 Millionen Franken muss das Unternehmen zusätzlich rund 4 Millionen Franken Mehrwertsteuern nachzahlen. (Urteil 9C_270/2025 vom 11.12.2025)










