Emotionaler Heimatort soll nach Aargauer Gemeindefusion bleiben
Im Kanton Aargau sollen Bürger nach einer Gemeindefusion ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht als Zusatz zum neu erworbenen Gemeindebürgerrecht behalten können.

Der alte Heimatort soll im Pass in Klammern stehen. Die Angabe hat keine Rechtswirkung – sondern einen emotionalen Wert.
Der Regierungsrat stellte die entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes am Freitag, 25. November 2022, dem Parlament zu.
Die Änderung stiess in der Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden auf Unterstützung.
Früherer Heimatort kann im Schweizer Pass eingetragen werden
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann.
Die Interessierten sollen beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen müssen.
Auf diese Weise können sie im Schweizer Pass den früheren Heimatort zusätzlich zum neuen, offiziellen Heimatort eintragen lassen.
«Heimatort: Zurzach AG (Kaiserstuhl)»
Ein konkretes Beispiel soll die neue Möglichkeit verdeutlichen: Auf Anfang 2021 schlossen sich die Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen zur Gemeinde Zurzach zusammen.
Damit wurde der amtliche Heimatort Kaiserstuhl zu Zurzach. Nun soll es diese Möglichkeit geben im Pass: «Heimatort: Zurzach AG (Kaiserstuhl)».
Der Grundsatz, wonach heimatberechtigte Personen als Heimatort den ordentlichen neuen Gemeindenamen nach der Umgestaltung erhalten, gilt weiterhin, wie der Regierungsrat in der Botschaft schreibt.
Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss
Die Möglichkeit, den früheren Namen des Heimatorts zu erhalten, soll rückwirkend möglich sein.
Betroffene von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, können während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts von der Möglichkeit gebraucht machen, wie der Regierungsrat vorschlägt.
Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal.
Ähnliche Regelung kennen bereits mehrere Kantone
Das revidierte Gemeindegesetz soll nach der Beratung im Grossen Rat am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Das Parlament hatte im September 2020 ein Postulat der SP-Fraktion mit 66 zu 61 überwiesen, um die «verschwundenen» Aargauer Heimtorte weiterleben zu lassen.
Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten.
Eine ähnliche Regelung, wie sie jetzt im Aargau angestrebt wird, kennen bereits mehrere Kantone.