Berner Grosser Rat debattiert über Kirchensteuern für Unternehmen
Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwochmorgen die Debatte über die Kirchensteuern für Unternehmen in Angriff genommen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten von Freiwilligkeit über eine Freigrenze bis hin zu linearen Entlastungen.

Der Regierungsrat liess auf Geheiss des Parlaments einen Bericht er- und überarbeiten, wie die Kirchensteuern für Unternehmen weiterentwickelt werden könnten. Anders als Privatpersonen hätten Unternehmen keine Religionszugehörigkeit und könnten nicht frei wählen, an wen allenfalls das Geld gehen sollte.
Der Regierungsrat favorisiert eine Variante mit einer Freigrenze für Unternehmensgewinne unter 700'000 Franken. Dies würde rund 97 Prozent aller Unternehmen von den Kirchensteuern befreien.
Die vorberatende Kommission hingegen möchte alle Unternehmen linear belasten, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Die für juristische Personen massgebende Steueranlage soll aber höchstens 78 Prozent des nach Kirchensteuergesetz ermittelten gewogenen Mittels betragen.






