Versuche mit dem E-Voting in der Schweiz werden vom Bundesrat wieder zugelassen. Schweizweit soll die elektronische Stimmabgabe maximal 10 Prozent ausmachen.
Elektronische Stimmabgabe
Die Schwizer VoteInfo App auf einem Smartphone. Die elektronische Stimmabgabe soll wieder versucht werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone sollen wieder Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe machen dürfen.
  • Der Bundesrat schickte am Mittwoch seine Vorschläge in die Vernehmlassung.

Die Kantone sollen in begrenztem Umfang wieder Versuche für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) durchführen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorschläge zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat überarbeitete die Anforderungen für weitere Tests und insbesondere für die Sicherheit. So schreibt die Regierung ihrem Vorschlag zufolge neu vor, dass nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen sollen. Weiter sind eine wissenschaftliche Begleitung und ständige Verbesserungen etwa nach Hinweisen aus der Öffentlichkeit zu Schwachstellen vorgesehen.

Schweizweit sollen maximal 10 Prozent mit E-Voting wählen

Der Bundesrat will pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting-Versuche zulassen. Ausgenommen werden von dieser Limite sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. August 2021.

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Dies nach Versuchen in mehreren Kantonen. Er begründete dies mit Sicherheitsproblemen.

Keine Systeme für die elektronische Stimmabgabe

Seit dem Rückzug von Abstimmungssystemen der Post und des Kantons Genf stehen in der Schweiz keine E-Voting-Systeme mehr zur Verfügung. Seit 2004 haben laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

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