Der Verhandlungs-Abbruch beim Rahmenabkommen mit der EU könnte Konsequenzen für die Medizin haben. Das EKK befürchtet eine Verknappung von Medizinprodukten.
Bundesrat Berset hat von Patientenschützern, Spitalvertretern und der Medtech-Branche einen offenen Brief erhalten. Sie fürchten mit Blick auf den Streit mit der EU über das Rahmenabkommen baldige Importhürden für Medizinprodukte wie etwa Hüftgelenke. (Symbolbild)
Bundesrat Berset hat von Patientenschützern, Spitalvertretern und der Medtech-Branche einen offenen Brief erhalten. Sie fürchten mit Blick auf den Streit mit der EU über das Rahmenabkommen baldige Importhürden für Medizinprodukte wie etwa Hüftgelenke. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) warnt den Bundesrat.
  • Das Verhandlungs-Aus beim EU-Rahmenabkommen könnte Auswirkungen auf die Medizin haben.
  • Medizinprodukte könnten knapp werden und man hätte keinen Zugriff auf die EU-Datenbank.
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Verschlechterungen bei der Patientensicherheit, eine Verknappung von Medizinprodukten sowie steigende Kosten: Dies befürchtet die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) als Konsequenzen aus dem Abbruch der Verhandlungen über ein EU-Rahmenabkommen. Deshalb empfiehlt sie dem Bundesrat eine Situationsanalyse und Massnahmen.

Die EKK weist darauf hin: Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic werde keinen Zugriff mehr auf die europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) haben. So fehle die nötige Kenntnis von Vorfällen. Damit könnten Auswirkungen auf die Patientensicherheit nicht ausgeschlossen werden, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.

Medizinprodukte könnten knapp werden

Darüber hinaus bestehe ein erhebliches Risiko, dass Medizinprodukte knapp werden. Europäische Hersteller könnten auf die Ernennung eines Schweizer Vertreters verzichten, um die Kosten für einen kleinen Markt zu vermeiden. Nach Schätzungen der Branche könnten sich eine durchschnittliche Preiserhöhung von 10 Produzent und Prämienerhöhungen ergeben.

Seit 2002 war die Schweiz für Medizinprodukte Teil des europäischen Binnenmarktes. Zur Berücksichtigung der angepassten EU-Gesetzgebung hat der Bundesrat die Revision der Verordnungen im Bereich der Medizinprodukte vorgenommen. Parallel dazu hätte das Kapitel über Medizinprodukte des MRA (Mutual Recognition Agreement) aktualisiert werden müssen, wie die EKK schreibt. Wegen des Abbruchs der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen werde das MRA nun nicht aktualisiert.

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