Überwachung des Nachrichtendienstes verstösst gegen Grundrechte
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes für rechtswidrig. Der Gesetzgeber muss die Mängel beheben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes ist rechtswidrig.
- Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
- Nun muss der Gesetzgeber über die Bücher.
Die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst des Bundes ist in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Gesetzgeber muss die Mängel im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision beheben, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag publizierten Entscheid.
Es sei nicht gewährleistet, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NBD) nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet. Das anwendbare Recht enthalte keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwalt und Mandant.
Schliesslich sei weder eine hinreichend effektive Beaufsichtigung der Informationsbeschaffung gewährleistet, noch stehe den Betroffenen ein hinreichend wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung.








