Überwachung des Nachrichtendienstes verstösst gegen Grundrechte

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes für rechtswidrig. Der Gesetzgeber muss die Mängel beheben.

Nachrichtendienst
Sitz des Nachrichtendienstes in Bern. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes ist rechtswidrig.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Nun muss der Gesetzgeber über die Bücher.

Die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst des Bundes ist in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Gesetzgeber muss die Mängel im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision beheben, schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Dienstag publizierten Entscheid.

Gibt es in der Schweiz zu viel oder zu wenig Überwachung?

Es sei nicht gewährleistet, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NBD) nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet. Das anwendbare Recht enthalte keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwalt und Mandant.

Schliesslich sei weder eine hinreichend effektive Beaufsichtigung der Informationsbeschaffung gewährleistet, noch stehe den Betroffenen ein hinreichend wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung.

Kommentare

User #2664 (nicht angemeldet)

Die Überwachung ist nichts Aussergewöhnliches - Ex BR Berset wird auch Non-Stop überwacht.

edelweisz

Der Schweizer Geheimdienst darf seine Bürger überwachen. Der NDB scannt u.a. auch KI unterstützt Mails, Chats, Kommentare, etc. sowie audiovisuell Telefonate aber auch Bankkonten sowie bargeldlosen Bezahlverkehr. Erkenntnisse dürfen per Gesetz nicht für statistische Zwecke und das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen verwendet werden. Aber es wäre kein Geheimdienst, wenn es das nicht auch täte.

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