Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen «Junge Tat»
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat zwei führende Mitglieder der rechtsextremen «Jungen Tat» wegen Störaktionen 2022 angeklagt.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen zwei Exponenten der rechtsextremen «Jungen Tat». Die Anklage steht unter anderem im Zusammenhang mit Störaktionen im Jahr 2022 im Zürcher Tanzhaus und während eines Pride-Gottesdiensts in Zürich.
Die Staatsanwaltschaft beantrage unter anderem Freiheitsstrafen für die Beschuldigten, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Damit bestätigte sie eine entsprechende Meldung des rechtsextremen österreichischen Onlineportals AUF1.
Laut den beiden Beschuldigten, die sich am Sonntagabend in einem Youtube-Livestream zur Anklage äusserten, soll die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten beantragen – davon sechs Monate unbedingt. Für die anderen neun Monate gilt laut den Beschuldigten eine Probezeit von vier Jahren.
Anklage umfasst Hassaufruf, Nötigung und Hausfriedensbruch
Nach Angaben der Beschuldigten ist die Liste der angeklagten Delikte lange: Sie umfasst unter anderem mehrfache, teilweise versuchte Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Nötigung, Land- und Hausfriedensbruch oder Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot.
Im Juni 2022 hatten vermummte Personen versucht, den katholischen Gottesdienst des Pride-Festivals in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich zu stören. Sie wollten ein weisses Holzkreuz auf einem Betonsockel ins Gotteshaus tragen. Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion.
Bereits Ende September 2024 verurteilte die Zürcher Staatsanwaltschaft Rechtsextreme der «Jungen Tat» per Strafbefehl wegen dieser Störaktion.