Einkesselung am 1. Mai 2023: Strafanzeige gegen die Polizei!
Zwei Jahre nach der Einkesselung von Demonstrierenden am 1. Mai 2023 in Basel haben Betroffene nun Anzeige gegen die Polizei eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Jahre nach dem 1.-Mai-Einsatz 2023 zeigen Betroffene Basler Polizisten an.
- Über 200 Menschen wurden damals gestoppt und stundenlang festgehalten.
- Die Kläger werfen der Basler Justiz vor, das Verfahren absichtlich zu verzögern.
Am Tag der Arbeit 2023 stoppte die Basler Polizei Demonstrierende bereits nach wenigen Metern. Über 200 Personen wurden für mehrere Stunden eingekesselt – ohne die Möglichkeit, den Ort zu verlassen.
Nun wollen Betroffene Klarheit über die Rechtmässigkeit des Einsatzes erzwingen – mit Strafanzeigen gegen leitende Polizisten.
Identität des Einsatzleiters unklar
Angezeigt werden unter anderem der damalige Einsatzleiter, der ehemalige Polizeikommandant Martin Roth sowie einzelne Einsatzkräfte. Dies sagt Christophe Notz vom «Grauen Block» in einer Mitteilung gemäss «bz Basel».
Die Identität des Einsatzleiters sei bis heute nicht vollständig geklärt, sagt Notz. Auch die verweigerte Durchfahrt eines Krankenwagens wird thematisiert – ein Fall möglicher unterlassener Nothilfe.
Ansonsten werden Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen.

Bereits im Mai 2023 beantragten über 60 Personen sogenannte Feststellungsverfügungen zur Klärung der Polizeimassnahmen.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) stufte den Einsatz später als rechtmässig ein – ein Entscheid, der nun gerichtlich angefochten wird. Doch die Verfahren stocken.
Basler Justiz spielt laut Betroffenen auf Zeit
Mit den Strafanzeigen wollen die Betroffenen Druck aufbauen. «Wir haben das Gefühl, die Staatsanwaltschaft und teilweise die Gerichte verzögern die hängigen Prozesse, welche die Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes prüfen», so Notz.
Es sei nicht das erste Mal, dass die Basler Justiz bei Demonstrationen auf Zeit spiele – Parallelen zur Basel-Nazifrei-Demo 2018 seien erkennbar.