Ein Paar muss für Diebeszüge im Kanton Neuenburg ins Gefängnis
Ein Einbrecherpaar muss nach dem Diebstahl von Uhrenteilen im Kanton Neuenburg im Wert von über 360'000 Franken ins Gefängnis.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Diebespaares abgewiesen. Die beiden müssen nun ins Gefängnis.
Das Paar brach mit einem weiteren Komplizen am helllichten Tag Lieferwagen auf und entwendete deren Ladung. Um nicht entdeckt zu werden, lieh das Trio das Auto des Kindermädchens des Paares aus.
Bei ihrem ersten Einbruch im März 2022 landete die Bande einen grossen Coup. Der aufgebrochene Lieferwagen transportierte zwei Kartons voller Uhrenteile im Wert von 360'000 Franken. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Kartons lagerten sie im Keller der Familienwohnung, bevor sie Teile davon in Frankreich verkauften. Der Absatz ihrer Beute gestaltete sich schwierig, und sie kassierten nur 18'000 Franken dafür. Beim zweiten Diebeszug im Mai 2022 hatte die Beute lediglich einen Wert von etwa 4500 Franken. Und bei ihrem dritten Diebstahl wurden sie auf frischer Tat von einem Polizisten ertappt.
Kriminelles Vorleben
Der 41-jährige Mann, wurde vom Kantonsgericht Neuenburg wegen bandenmässigen Diebstahls für schuldig befunden und zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde eine frühere bedingt ausgesprochene Strafe widerrufen. Die Waadtländer Justiz hatte ihn 2018 wegen Raubes und Urkundenfälschung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er war 2020 entlassen worden.
Seine Lebensgefährtin wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Sie wurde des bandenmässigen Diebstahls und der Hehlerei für schuldig befunden.
Ihr Strafregisterauszug ist ebenso gut gefüllt, wie der ihres Partners: Sie wurde bereits im Kanton Wallis, Freiburg und Waadt wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Betrugs verurteilt. (Urteil 6B_257/2025 und 6B_254/2025 vom 6.5. 2026)














