Die ehemaligen Führungskräfte der Credit Suisse dürfen ihre Boni behalten. Eine Rückforderung dürfte kaum erfolgreich sein, hält der Bundesrat fest.
Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse (CS) kommt das Finanzdepartement zum Schluss, dass eine Rückforderung der Boni ehemaliger Führungskräfte aufgrund der rechtlichen Lage kaum Erfolg haben würde. (Archivbild)
Im Nachgang zum Aus der Credit Suisse (CS) kommt das Finanzdepartement zum Schluss, dass eine Rückforderung der Boni ehemaliger Führungskräfte kaum Erfolg haben würde. (Archivbild) - sda - Keystone/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ehemaligen Führungskräfte der Credit Suisse dürfen ihre Boni behalten.
  • Der Bundesrat sieht jetzt Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen.
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Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung». Zu dem Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität.

Darin hat der Bundesrat eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank rückwirkend ins Recht zu fassen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter mitteilte.

Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schrieb das EDF.

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