Gewalt

    Ehefrau wegen häuslicher Gewalt gegenüber Mann vor Gericht Bülach

    Keystone-SDA
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    Rafzerfeld,

    Eine Ehefrau steht wegen häuslicher Gewalt gegenüber ihrem Mann vor dem Bezirksgericht in Bülach ZH.

    Bezirksgericht Bülach
    Die Staatsanwältin plädiert auf versuchte Tötung. (Archivbild) - keystone

    Vor dem Bezirksgericht Bülach muss sich heute Mittwoch eine 34-jährige Frau verantworten, die ihren Ehemann schikaniert, attackiert und verletzt haben soll. Sie ist unter anderem wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt.

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft ihr mehr als ein Dutzend Delikte vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Die Freiheitsstrafe sei aber zu Gunsten einer stationären Massnahme zur Suchtbehandlung aufzuschieben, die Schweizerin soll also therapiert werden.

    In den Jahren 2021 und 2022 soll die Frau zwei Mal mit einem Küchenmesser auf ihren Mann losgegangen sein und ihn am Arm verletzt haben. Gemäss Anklage sperrte sie ihn auch auf den Balkon. Nachdem er aus der Wohnung ausgezogen war, soll sie ihn zudem bedroht haben.

    So hat sie gemäss Anklage etwa damit gedroht, sie werde den Bauernhof seiner Eltern anzünden und ihnen allen etwas antun. Per Whatsapp schrieb sie ihrem Mann auch, sie werde ihn «killen». In einem anderen Fall habe sie mit Suizid gedroht. Das Kontakt- und Rayonverbot, das gegen sie in Kraft war, ignorierte sie.

    Mann bedroht, beschimpft und tätlich angegriffen

    Ab April 2022 geriet ein zweiter Mann in ihren Fokus: Sie soll ihn bis zu 80 Mal pro Tag anonym angerufen haben, und ihn auch bedroht, beschimpft, tätlich angegriffen und falsch beschuldigt haben. Als er sich nicht mit ihr treffen wollte, drohte sie gemäss Anklage damit, ihn fälschlicherweise anzuzeigen oder sich selbst zu töten.

    Ihre Drohung mit den falschen Anschuldigungen machte sie denn auch wahr: Sie zeigte den Mann wegen angeblichen Sexualdelikten an. Gemäss Staatsanwaltschaft habe die Frau aber gewusst, dass er «keine dieser Straftaten begangen hatte». Das Bezirksgericht Bülach dürfte das Urteil noch am Mittwoch eröffnen.

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