Im Fall des Spiezer Doppelmords muss das Berner Obergericht zusätzliche Beweise einholen. Dies geht aus einem Entscheid des Bundesgerichts hervor.
Das Schweizer Bundesgericht von vorne.
Das Bundesgericht hebt ein Urteil im Kanton Bern aufgehoben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Berner Obergericht muss im Fall des Spiezer Doppelmords ein Ergänzungsgutachten einholen.
  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gutgeheissen.
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Das Berner Obergericht muss im Fall des Spiezer Doppelmords ein Ergänzungsgutachten einholen und nochmals über die Verwahrung des Haupttäters befinden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Mit einer Mehrheit von drei zu zwei Richtern ist das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung zum Schluss gelangt, dass die kantonale Vorinstanz das psychiatrische Gutachten willkürlich gewürdigt habe. Dieses sei zudem unvollständig, so dass weitere Beweise zu erheben seien.

Das Bundesgericht hat damit die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gutgeheissen.

Keinen Einfluss hat das Urteil des Bundesgerichts auf die lebenslängliche Freiheitsstrafe des heute 50-jährigen Verurteilten. Seine Beschwerde haben die Lausanner Richter in allen Punkten abgewiesen.

Mit hundert Messerstichen ermordet

Der Doppelmord von Spiez sorgte im Frühling 2013 landesweit für Entsetzen. Der Leiter einer privaten pädagogischen Einrichtung und dessen zufällig im Heim anwesende Partnerin wurden mit insgesamt über hundert Messerstichen ermordet.

Erst 18 Monate nach der Bluttat konnte die Polizei die Täter, einen Vater und dessen Sohn, dingfest machen. Ihnen wurde in getrennten Verfahren der erstinstanzliche Prozess gemacht, da der Sohn zur Tatzeit minderjährig war und somit vor das Jugendgericht kam. Der Sohn akzeptierte den Schuldspruch, der Vater hingegen zog sein Urteil weiter.

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