Diese Änderungen treten im Dezember in der Schweiz in Kraft
In der Schweiz treten im Dezember Gesetzesänderungen und weitere Neuerungen in Kraft. Hier ein Überblick.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Dezember treten in der Schweiz mehrere Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft.
- Dazu gehört eine vereinfachte Arbeitssuche für Personen mit Schutzstatus S.
- Zudem wird ein neuer SBB-Zug von Brig VS nach Deutschland eingeführt.
- Des Weiteren treten neue Datenschutzvorgaben für Bundesorgane in Kraft.
Einfachere Arbeitssuche für Personen mit Schutzstatus S, ein SBB-Zug von Brig VS nach Deutschland und neue Datenschutzvorgaben für Bundesorgane: Diese und weitere Gesetzesänderungen sowie Neuerungen treten im Dezember in der Schweiz in Kraft.
Für diese Personen wird es einfacher, einen Job zu finden
Personen mit Schutzstatus S sollen künftig einfacher an einen Job kommen. Ab dem 1. Dezember wird die Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Arbeit in eine Meldepflicht umgewandelt. Die Meldung kann über ein Onlinetool oder die kantonalen Behörden erfolgen.
Ausserdem können Schutzbedürftige mit Sozialhilfe neu zur Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmassnahmen verpflichtet werden. Nehmen sie nicht teil, werden die Sozialleistungen gekürzt. Die zwei dafür vorgesehenen Verordnungen treten beide am 1. Dezember in Kraft.
Mehr Züge in...
Der Fahrplanwechsel am 14. Dezember bringt der Nordwestschweiz laut den SBB den grössten Angebotsausbau seit zwanzig Jahren. Die SBB führen den S-Bahn-Viertelstundentakt zwischen Basel und Liestal ein.
Zwischen Basel und Biel fährt neu alle halbe Stunde ein Zug. Ausserdem wird Basel direkt an Lausanne angebunden.
Für Pendlerinnen nach Bern wird am Nachmittag ein zusätzlicher IC-Zug in Bern Wankdorf halten. Der Interregio Basel-Frick-Zürich HB hält nun alle 30 Minuten in Stein-Säckingen AG. Zudem hält der Interregio Basel-Liestal-Zürich HB neu auch in Gelterkinden BL. Der Interregio Bern-Zürich-Chur fährt zusätzlich in Flums SG.
Für Freizeitaktivitäten gibt es nun jede Stunde einen Zug zwischen der Deutschschweiz und Chiasso TI. Unter der Woche verkehren zudem alle 30 Minuten Züge zwischen Graubünden und Zürich. International werden zwei zusätzliche Züge zwischen Zürich und Mailand Centrale (I) eingeführt. Erstmals verkehren zudem umsteigefreie Züge von Brig VS nach Deutschland.
Neue Betreuungs-Regeln
Ab dem 1. Dezember gelten neue Regeln für Live-in-Betreuende, die über einen Personalverleih in Privathaushalten arbeiten. Live-in-Betreuende leben im Haushalt der zu betreuenden Person und leisten dort Betreuungsdienst – oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie erbringen einfache Hilfsleistungen, die keine spezielle Ausbildung erfordern.
Die Betreuenden erhalten nun Sonderbestimmungen. Diese regeln Arbeits- und Ruhezeiten und stellen klar, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Unter anderem gibt es nun auch klare Regeln zum Bereitschaftsdienst sowie zur Ruhezeit.
Personendaten
Bundesorgane, die besonders sensible Personendaten automatisiert bearbeiten, müssen dies ab dem 1. Dezember protokollieren. Die Protokollierung hat zum Ziel, die Bearbeitung von Daten nachvollziehbar und transparent zu machen.
Sie trägt zur Datensicherheit bei und hilft, den Missbrauch von Personendaten zu verhindern. Bei weniger sensiblen Personendaten entscheidet künftig eine Risikoanalyse, ob und wie detailliert protokolliert werden muss.
Pestizide
Ab dem 1. Dezember unterliegen in Nachbarländern zugelassene Pflanzenschutzmittel in der Schweiz nur noch einem vereinfachten Bewilligungsverfahren.
Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsrevision können sich die Schweizer Behörden künftig auf die Bewertungen der Nachbarländer stützen. Dies beschleunigt das Verfahren und ermöglicht den Produzenten einen schnelleren Zugang zu modernen Produkten. Damit gab die Landesregierung einer Forderung aus dem Parlament Folge.













