Die Schweiz wird am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur selten verurteilt. Nur bei 1,6 Prozent der Beschwerden wurde das Land verurteilt.
Das Foto zeigt die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg.
Belgien wurde vom EGMR verurteilt. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EMRK ist in der Schweiz 1974 in Kraft getreten.
  • Seither sind bis Ende 2017 7069 Beschwerden gegen das Land eingegangen.

Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP richtet sich vor allem gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Schweiz soll sich nicht mehr nach dessen Urteilen auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) richten müssen. Verurteilt wird die Schweiz in Strassburg (F) allerdings nicht oft.

Die EMRK ist in der Schweiz 1974 in Kraft getreten. Seither sind beim EGMR bis Ende 2017 nicht weniger als 7069 Beschwerden gegen das Land eingegangen, wie das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

Davon wurden 212 (3 Prozent) zumindest teilweise für zulässig erklärt und somit durch das Gericht geprüft. In 113 Urteilen (1,6 Prozent) kamen die Richter zum Schluss, dass eine oder mehrere Bestimmungen der EMRK verletzt wurden.

728 Verurteilungen von Frankreich

Zum Vergleich: Deutschland war zwischen 1959 und 2017 von insgesamt 321 Urteilen betroffen, davon 193 Verurteilungen. Frankreich beschäftigte die Richter in 997 Fällen und wurde 728 mal verurteilt.

In den Jahren 2016 und 2017 hat das Gericht in Strassburg je zehn Urteile gefällt, welche die Schweiz betrafen. In den 20 Entscheiden stellte es bei vier einen Verstoss gegen die EMRK fest. In zwei Fällen kam das Gericht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer bei einer Ausschaffung unmenschliche Behandlung oder Tod drohte.

In Sri Lanka geschlagen

In einem dritten Fall wurde die Schweiz wegen der unmenschlichen Behandlung eines Tamilen nach dessen Ausschaffung verurteilt. Er war in Sri Lanka geschlagen worden.

Am 1. Juli 2018 waren in Strassburg 215 Beschwerden gegen die Schweiz hängig. Davon sind 117 bereits einer juristischen Instanz zugewiesen worden: 21 sollen von einem Einzelrichter behandelt werden, 51 von einem Dreiergericht, 45 von der Kammer mit sieben Richtern. Vor der Grossen Kammer mit 17 Richterinnen und Richtern soll keiner der hängigen Fälle verhandelt werden.

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