Ein Schweizer mit kenianischen Wurzeln behauptet, dass ihn die Polizei nur kontrollierte, weil er schwarz sei. Den Prozess zieht er sogar bis vors EGMR.
Ein Polizist kontrolliert die Papiere von einem Bürger.
Ein Polizist kontrolliert die Papiere von einem Bürger. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • 2015 kontrollierte die Züri-Polizei einen verdächtig wirkenden Mann.
  • Es handelt sich um einen dunkelhäutigen Mitarbeiter der ETH.
  • Dieser ist empört und zieht den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.
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Ein Schweizer mit kenianischen Wurzeln hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen ein Bundesgerichtsurteil eingereicht. Dieses hatte entscheiden, dass der Mann zu Recht von der Zürcher Stadtpolizei kontrolliert worden war. Der Dunkelhäutige ist jedoch der Ansicht, dass er Opfer von Racial Profiling wurde.

Die Beschwerde sei nötig, weil die Schweizer Gerichte mit ihren Urteilen dazu beitragen würden, dass «rassistische Praktiken der Polizei» legitimiert würden, wie die Allianz gegen Racial Profiling, welche den Betroffenen unterstützt, am Sonntag mitteilte. Politiker in den Kantonen und Städten sowie der Bundesrat würden sich weigern, Rassismus als institutionelles Problem zu bezeichnen.

Die strittige Aktion fand im Februar 2015 im Hauptbahnhof statt. Stadtpolizisten wollten den ETH-Bibliothekar kontrollieren, weil er ihnen verdächtig vorkam. Der Mann habe den Blick abgewandt und ihnen ausweichen wollen, heisst es dazu im Polizeirapport.

ETH-Bibliothekar kontrolliert

Er selber sieht das anders. Er sei bloss kontrolliert worden, weil er schwarz sei, sagt der 43-Jährige, der in Kenia geboren wurde und seit zehn Jahren Schweizer ist. Er habe sich aus diesem Grund geweigert, sich auszuweisen. Schliesslich wurde er wegen «Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung» gebüsst.

Die Busse von 100 Franken wollte er aber nicht bezahlen – aus Prinzip. Er sei es leid, ständig ins Visier der Polizei zu geraten und dies unabhängig davon, wie er sich verhalte, sagte er beim erstinstanzlichen Prozess.

Nachdem bereits das Zürcher Bezirksgericht und das Zürcher Obergericht seinen Rekurs abgelehnt hatten, entschied auch das Bundesgericht entsprechend. Die Personenkontrolle sei zumutbar und verhältnismässig gewesen, schreibt das oberste Gericht in seinem Urteil. Es wies seine Beschwerde deshalb ab.

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