Die Berner Regierung will nicht, dass Gastrobetriebe unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich jede Nacht bis fünf Uhr morgens öffnen können.
Fest (Symbolbild).
Fest (Symbolbild). - shutterstock

Die Berner Regierung ist gegen eine prinzipielle Aufhebung der Polizeistunde im Kanton Bern. Sie will nicht, dass Gastrobetriebe unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich jede Nacht bis fünf Uhr morgens öffnen können.

Wie die Kantonsregierung in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Grossratsvorstoss schreibt, bestehe «zweifellos» bei Teilen der Bevölkerung der Wunsch, dass Restaurants und Bars länger oder gar rund um die Uhr geöffnet bleiben.

Allerdings verzeichne die Berner Kantonspolizei pro Jahr auch rund 600 Lärmklagen aus der Umgebung von Gastgewerbebetrieben. Breite Kreise litten unter Lärmimmissionen. Zudem bestehe das Risiko, dass es bei einer grundsätzlichen Verlängerung der Gastro-Öffnungsszeiten zu mehr Verkehrsunfällen und Gewalt im öffentlichen Raum käme.

Die Kantonsregierung beantragt dem Grossen Rat, den Vorstoss von Erich Hess (SVP/Bern) und Mitunterzeichnern abzulehnen. Diese finden, Berner Beizen müssten künftig prinzipiell bis fünf Uhr morgens öffnen können - ausser die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung werde dadurch beeinträchtigt.

Rechtsanspruch auch im Kanton Bern

In ihrem Vorstoss schreiben Erich Hess und seine Mitstreiter gestützt auf einen Wikipedia-Eintrag, im Kanton Zürich hätten Gastrobetriebe einen Rechtsanspruch auf eine Bewilligung für Öffnungszeiten zwischen 24 und 5 Uhr morgens.

Darauf entgegnet die Berner Regierung, auch im Kanton Bern bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer dauernden Überzeitbewilligung bis 5 Uhr morgens. Dieser Anspruch gelte aber nicht für alle Betriebe, sondern nur für solche, welche zum Erhalt einer dauernden Überzeitbewilligung ein formelles Baubewilligungsverfahren durchlaufen hätten.

In einem solchen Verfahren werde geprüft, ob die dauernde Überzeitbewilligung zonenkonform sei und den umweltschutzrechtlichen Anforderungen genügten. Gemeint sind die Anforderungen an den Lärm-Immissionsschutz. Mit diesem Verfahren werde sichergestellt, dass alle Interessen gegeneinander abgewogen würden.

Die Berner Regierung weist auch darauf hin, dass das bernische Gastgewerbegesetz nebst dauernden Überzeitbewilligungen Freinächte vorsieht. Zudem können Gastgewerbebetriebe pro Jahr für bis zu 24 frei wählbare Anlässe längere Öffnungszeiten bis 3.30 Uhr beantragen.

Alles in allem trage das bernische Gastgewerbegesetz deshalb auch in heutiger Form dem Anliegen der Motionäre genügend Rechnung, findet die Berner Kantonsregierung.

Zürcher Gesetz gleicht dem bernischen

Ein Blick auf das zürcherische Gastgewerbegesetz zeigt, dass dieses dem bernischen gar nicht so unähnlich ist. Im Zürcher Gesetz steht, dass Gastwirtschaften von 24 bis 5 Uhr geschlossen sein müssen.

«Dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit werden bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Vorbehalten bleiben Einschränkungen nach dem Planungs-, Bau- und Umweltschutzrecht.» Vorübergehende Ausnahmen können «nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde» bewilligt werden.

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