2019 erwürgte ein Deutscher (heute 34) in einem Hotel in Muralto TI seine Freundin (†22). Nun ist das Urteil von 18 Jahren und sechs Monaten Haft rechtskräftig.
Muralto TI
In diesem Hotel ermordete 2019 ein Deutscher seine Freundin. - keystone-SDA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil gegen einen Deutschen, der im Tessin seine Freundin tötete, ist rechtskräftig.
  • Das Bundesgericht hat alle Beschwerden des heute 34-jährigen Täters abgewiesen.
  • Er muss für 18 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und wird danach des Landes verwiesen.

Die Verurteilung eines Deutschen zur Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Tötung einer britischen Millionenerbin ist rechtskräftig. Der Mann hatte seine damals 22-jährige Freundin in einem Hotelzimmer in Muralto TI erwürgt.

Das Bundesgericht hat sämtliche Rügen des heute 34-Jährigen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Nebst der Freiheitsstrafe ordnete das Kantonsgericht Tessin eine Landesverweisung von 14 Jahren an.

Das höchste Schweizer Gericht folgt der Sicht der Vorinstanz, wonach die Frau nicht durch einen Unfall bei einvernehmlichen Sex-Spielen starb. Das Tessiner Kantonsgericht habe sein Urteil sorgfältig begründet.

Muralto TI
Mitarbeiter der Polizei bei der Spurensicherung in dem Hotel, in dem 2019 in Muralto TI eine Frau tot aufgefunden worden war. - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Anstatt sich in seiner Beschwerde mit den Ausführungen der Vorinstanz auseinanderzusetzen, habe der Beschwerdeführer einfach seine Sicht der Geschehnisse geschildert. Dies reicht jedoch nicht, sodass das Bundesgericht auf viele Punkte der Beschwerde gar nicht eingetreten ist.

Kreditkarte der Freundin benützt

Das Paar hatte in der Tatnacht im April 2019 eine Auseinandersetzung. Grund war, dass der Verurteilte Schulden hatte und mit der Kreditkarte der Freundin mehrere Transaktionen tätigte. Zimmernachbarn hatten gehört, wie sich die beiden stritten.

Nebst der Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung ist auch der Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung und Veruntreuung rechtskräftig. Die Körperverletzung beging der Mann im Februar 2018. Damals schlug er auf der Toilette einer Bar zusammen mit einem weiteren Täter auf einen Mann ein. Das Opfer trug verschiedene Verletzungen davon.

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