Gericht

Deutsche Ex-Frau rammt Fricktaler Messer in Brust

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Aarau,

In einer dramatischen Szene stach eine deutsche Frau ihrem Ex-Mann mit einem Messer in die Brust. Das Gericht fällt nun das Urteil.

Ein Küchenmesser
Ex-Frau rammt Fricktaler Messer in Brust. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In Fricktal wurde ein Mann von seiner Ex-Frau mit einem Messer verletzt.
  • Die Deutsche wurde dafür mit vier Jahren Gefängnis verurteilt.

In einer kleinen Gemeinde im Fricktal ereignete sich im Sommer 2019 ein Vorfall, der einem Psychothriller entnommen sein könnte. Eine Frau mittleren Alters aus Deutschland wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung ihres Ex-Partners angeklagt und verurteilt.

Die Entscheidung lautet: vier Jahre Gefängnis und ein fünfjähriges Landesverbot.

Haben Sie die Messerattacke im Fricktal mitverfolgt?

Die dramatische Szene spielte sich in der Wohnung des Mannes ab, wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet. Als er Geräusche hörte und nach unten eilte, fand er seine Ex-Partnerin am Esstisch sitzend vor. Sie hielt ein Messer an ihrem Hals, der bereits Schnittwunden aufwies.

In seiner Panik versuchte er ihr das Messer zu entreissen. Doch sie griff nach einem zweiten Messer – und stach ihm damit in die Brust.

Versuchter Mord oder schwerer Körperverletzung?

Die Angeklagte kämpfte bis zum Bundesgericht um ihre Freiheit. Sie argumentierte dabei für eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung statt vorsätzlicher Tötung.

Sie behauptete weiterhin, dass die Verletzung ihres Ex-Partners während der hitzigen Auseinandersetzung zufällig erfolgt sei.

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - Keystone

Das Bundesgericht überprüfte verschiedene Kriterien, um zu beurteilen, ob der Schuldspruch wegen versuchter Tötung gerechtfertigt war.

Dazu gehörten das Risiko eines tödlichen Ausgangs – welches der Angeklagten bekannt war. Hinzu kommt die Schwere des Verstosses gegen ihre Sorgfaltspflicht sowie ihre Beweggründe und die Art ihrer Tat.

Die Behauptung der Angeklagten, dass der Stich ein «Unfall im Gerangel» und damit zufällig gewesen sei, wurde vom Bundesgericht abgelehnt.

Es stellte fest: Die Frau hatte bewusst nach dem zweiten Messer gegriffen und ihren Ex-Partner damit gestochen.

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