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Denkmalpflege: Schwyzer Regierung plant Umstrukturierung

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Die Regierung plant, zukünftige Fördermittel für die Denkmalpflege nicht länger aus dem Lotteriefonds, sondern direkt aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.

Das Rathaus in Schwyz.
Das Rathaus in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Schwyzer Regierung will künftig Subventionsgelder für die Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds sondern aus der Staatskasse bezahlen. Dafür ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie nötig.

Für die Restaurierung von denkmalgeschützten Bauten soll neu ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent angewendet werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei Schwyz vom Donnerstag heisst. Aktuell richtet sich die Höhe des Beitrags noch nach der Einstufung des Objekts. Für lokale Objekte sind es 18 Prozent, regionale Objekte 21 Prozent und nationale Objekte 25 Prozent.

Neue Regelungen bei Beiträgen

Neu sollen je nach Schutzzielfestlegung zusätzliche Beiträge gesprochen werden. Für Schutzziel I 15 Prozent, Schutzziel II 10 Prozent und Schutzziel III 5 Prozent. So betrügen die kantonalen Beitragssätze zwischen 30 und 40 Prozent.

Die Beitragsleistungen des Bundes blieben bei einer Teilrevision unverändert. Zusammen mit der neuen kantonalen Beitragsregelung würden jedoch finanzielle Beiträge in einer Bandbreite zwischen 30 und 60 Prozent möglich.

Finanzierung aus der Staatskasse

Statt aus dem Lotteriefonds sollen die Gelder neu aus der Staatskasse bezahlt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dafür sind im Staatshaushalt 3,4 Millionen Franken vorgesehen. Die effektive Summe hänge von der Anzahl und Art der Gesuche ab.

Auch die Kosten für die Archäologie – 220'000 Franken – sollen aus der Staatskasse finanziert werden.

Möglichkeit von Verweigerungen und Rückforderungen

Weiter sollen Reglungen in der Teilrevision Verweigerungen, Kürzungen oder Rückforderungen von Beiträgen möglich machen. Dies wenn Beiträge beispielsweise zu Unrecht bezogen, die Pflichten nicht erfüllt oder der Wert eines Schutzobjektes beeinträchtigt wurden.

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