Das Wichtigste in Kürze zur Fairness-Initiative der Mitte-Partei
Am 29. November stimmt die Schweiz das zweite Mal in diesem Jahr über die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Volk und Stände entscheiden über die sogenannte Fairness-Initiative der Mitte-Partei. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze zur Vorlage:

Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, werden gemeinsam besteuert. Sind beide Ehepartner erwerbstätig, müssen sie wegen der Progression teilweise mehr Steuern abliefern als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen und in ähnlichen finanziellen Verhältnissen. Das Bundesgericht befand 1984, die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren sei verfassungswidrig. Während zahlreiche Kantone diese sogenannte Heiratsstrafe mittlerweile beseitigt haben, ist das auf Bundesebene noch nicht umgesetzt.
Das Stimmvolk hat im März den Wechsel zur Individualbesteuerung gutgeheissen. Bund, Kantone und Gemeinden sollen künftig jede Privatperson einzeln besteuern, unabhängig von deren Zivilstand. In Kraft treten werden die neuen Vorschriften aber erst Anfang 2032. Gegnerinnen und Gegner dieser Vorlage argumentierten, die individuelle Besteuerung schaffe neue Ungerechtigkeiten. Im Nachteil seien Paare mit nur einem respektive einem hohen und einem tiefen Einkommen. Auch eine Mehrheit der Kantone war gegen den Wechsel zur Einzelbesteuerung. Die Mitte-Partei hielt nach dem Ja vom März an ihrer Initiative fest.
Die Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen» oder kurz Fairness-Initiative will die Diskriminierung von Verheirateten lediglich bei der Bundessteuer beseitigen. Ehepaare sollen zwar weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, Gesetzesbestimmungen sollen dann aber dafür sorgen, dass sie bei der Steuerrechnung gegenüber Unverheirateten nicht im Nachteil sind.
Selbst wenn die Mitte-Initiative angenommen werde, bleibe das im März an der Urne angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig, schreibt der Bundesrat. Die Verpflichtung der Kantone zur Einführung der Individualbesteuerung entfiele demnach nur, wenn das Parlament das entsprechende Gesetz erneut ändern und diese Änderung bis 2032 in Kraft treten würde.
Die Initiative fordere eine gerechte und einfache Lösung, argumentiert das überparteiliche Ja-Komitee. Paare sollten selbst entscheiden dürfen über die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Das Steuersystem solle diese Entscheidung respektieren und kein Lebensmodell benachteiligen, ob verheiratet oder unverheiratet. Wer sein berufliches Pensum reduziere, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen, übernehme Verantwortung für andere. Diese Arbeit dürfe steuerlich nicht benachteiligt werden.
Das Gesetz zur Individualbesteuerung werde nach einem Ja zur Initiative nicht automatisch aufgehoben, betonten die Initiantinnen und Initianten. Es liege am Parlament, die Gesetzgebung neu auszugestalten und aufeinander abzustimmen.
Die Fairness-Initiative baue auf dem bestehenden System auf, statt dass sie Steuerpflichtigen und Steuerbehörden einen fundamentalen Systemwechsel abverlange. Auch die Steuerhoheit der Kantone bleibe gewahrt.
Gegnerinnen und Gegner im Parlament sprachen nach dem Festhalten an der Fairness-Initiative nach dem Ja zur Individualbesteuerung von «Zwängerei» und «Trötzle». Das Hauptziel der Initiative sei mit dem Ja zur zivilstandsneutralen Individualbesteuerung erfüllt. Würde sie an der Urne angenommen, entstünde «eine unmögliche Situation».
Einverdiener-Abzüge für Ehepaare könnten die Kantone auch bei der Umsetzung der Individualbesteuerung einführen, erwiderte die Gegnerschaft die Bedenken, dass die Individualbesteuerung neue Ungerechtigkeiten schaffe.
Ins Feld geführt wurden im Parlament auch die Kosten durch die Umsetzung der Initiative. Dem Bund könnten je nach Umsetzung 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Demgegenüber war bei der Individualbesteuerung von Ausfällen bei der direkten Bundessteuer von rund 630 Millionen Franken die Rede. Allerdings ist offen, wie die Kantone die neuen Vorgaben umsetzen und wie sich das auf ihre Steuereinnahmen auswirkt.






