Curaviva und Insos schliessen sich zu Föderation Artiset zusammen
Am Mittwoch entschieden sich die beiden Verbände Curaviva Schweiz und Insos Schweiz für einen Zusammenschluss zur Föderation Artiset.

Das Wichtigste in Kürze
- Curaviva Schweiz und Insos Schweiz schliessen sich zu der Föderation Artiset zusammen.
- Die Vereinigung möchte sich für Menschen mit Unterstützungsbedarf einsetzen.
Die beiden Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialbereich Curaviva Schweiz und Insos Schweiz schliessen sich zu der Föderation Artiset zusammen. Das beschlossen ihre Delegierten am Mittwoch.

Die Föderation wird ihre Arbeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alters-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendbereich am 1. Januar 2022 aufnehmen, wie Insos und Curaviva am Mittwoch mitteilten. Mit dieser Neupositionierung tragen die Verbände demnach den sich verändernden Gegebenheiten in der Gesundheits- und Sozialversorgung Rechnung.
Menschen mit Unterstützungsbedarf
Marianne Streiff, Präsidentin von Insos Schweiz, und Laurent Wehrli, Präsident von Curaviva Schweiz werden Artiset im Co-Präsidium leiten. «Mit vereinten Kräften können wir politisch und fachlich mehr erreichen», wurde die Berner EVP-Nationalrätin Streiff in der Mitteilung zitiert. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialbereich werde für Menschen mit Unterstützungsbedarf immer wichtiger.

Curaviva ist der Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Als nationaler Verband vertritt Curaviva Schweiz die Interessen von über 2600 Mitgliederinstitutionen. Per 1. Januar 2022 gehen die heutigen Fach- und Geschäftsbereiche von Curaviva Schweiz in die Föderation Artiset über.
Artiset ist eine Wortschöpfung
Aus dem Fachbereich Kinder und Jugend von Curaviva entsteht Youvita, der ebenfalls Artiset angehören wird. Insos Schweiz vertritt als nationaler Branchenverband die Interessen von 800 Institutionen für Menschen mit Behinderung.
Artiset ist gemäss der Mitteilung eine Wortschöpfung, die auf den Artikel 7 (article sept, articolo sette) der schweizerischen Bundesverfassung verweist: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen».