Private Treffen von mehr als zehn Personen sind nun nicht mehr erlaubt. Polizei und Bundesrat setzen bei der Kontrolle aber auf Eigenverantwortung.
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Ein Polizist auf einem Kontrollgang in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Treffen von mehr als zehn Personen in den eigenen vier Wänden sind nicht mehr erlaubt.
  • Hausbesuche durch die Polizei wird es aber nicht geben.
  • Im Extremfall kann es dennoch zu einer Anzeige kommen.

Massnahmen-Hammer in Bern: Am Mittwoch verkündete der Bundesrat nach langem Abwarten die neuen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Davon betroffen sind auch private Versammlungen in den eigenen vier Wänden: Es dürfen sich maximal zehn Personen im Freundes- oder Familienkreis treffen.

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Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, diskutiert mit Bundesrat Alain Berset und Bundesrat Guy Parmelin. - keystone

Soweit so klar. Unklar wird es, wenn man sich die Umsetzung dieser Regel vorstellt. Gibt es jetzt alle paar Tage Besuch von der Polizei? Und was droht bei einer Homeparty mit 11 Personen?

Denn der Fokus der Corona-Eindämmung liegt mitunter in den eigenen vier Wänden. Den massiven Anstieg der Fallzahlen des Coronavirus verordnet der Bund in erster Linie im privaten Bereich. Und deshalb gelten dort nun sehr strikte Regeln.

Eigenverantwortung bei der Umsetzung der Regeln

Doch bei der Kontrolle und Durchsetzung der 10-Personen-Regel greift der Bundesrat auf sein beliebtestes Mittel zurück: den Appell an die Eigenverantwortung. Das lässt sich zumindest aus den Erläuterungen zur neuen Covid-Verordnung herauslesen.

«Auf eine Pönalisierung von Verhaltensweisen von Privatpersonen, die sich nicht an die Regeln dieser Verordnung halten, wird verzichtet.» Dies mit Blick auf die Eigenverantwortung und Verhältnismässigkeit.

Bedeutet konkret: Wenn Private die Verordnung missachten, ist das an sich noch kein Straftatbestand. Wer sich aber nicht an die Anweisungen der Polizei hält, kann dennoch belangt werden.

Coronavirus: Polizei macht keine gezielten Kontrollen

«Wir haben keine gezielten Kontrollen im Privatbereich vorgesehen», bestätigt Mediensprecher Christoph Gnägi von der Kantonspolizei Bern. Zentral sei die Eigenverantwortung – gerade im privaten Bereich.

Doch: «Wenn wir im Rahmen unserer üblichen polizeilichen Tätigkeit Feststellungen machen, gehen wir denen nach», so Gnägi. Und auch die Kantonspolizei Luzern teilt mit: «Aktive Kontrollen der Polizei in diesem Bereich stehen nicht im Vordergrund.»

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Die Polizei verzichtet auf gezielte Kontrollen der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus. - Keystone

Marco Cortesi von der Stadtpolizei Zürich erklärt: «Wenn wir eine konkrete Anzeige haben und Kapazitäten verfügbar sind, würden wir dem nachgehen.» Doch bereits im Frühling habe sich gezeigt, dass es relativ viele Anzeigen gab, die sich dann als unbegründet herausgestellt hätten.

Für die Stadtpolizei Zürich liegt der Weg deshalb im Dialog: «Wir wollen die Personen erstmal auf ihre Übertretung aufmerksam machen – vielen ist das nämlich gar nicht bewusst.» Sollten sich Personen aber nicht an die Anweisung halten, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

Im schlimmsten Fall droht, gestützt auf das Epidemiengesetz, eine Busse bis 10'000 Franken.

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