Mit unterschiedlich steigenden Infektionen mit dem Coronavirus ändern sich auch immer wieder Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Das muss man wissen.
Coronavirus Mallorca
11.07.2021, Spanien: Viele Menschen geniessen Sonne, Sand und Meer am Strand Playa de Muro im Norden von Mallorca. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Immer wieder ändern sich in einzelnen Ländern die Corona-Regeln.
  • Das kann bei der Ferienplanung für Aufregung sorgen.
  • Nau.ch liefert eine Übersicht der beliebtesten Ferien-Destinationen.

Wer ins Ausland in die Ferien reist, der muss sich deutlich besser vorbereiten als noch vor Zeiten des Coronavirus. Denn beinahe täglich können sich die Einreisebestimmungen der einzelnen europäischen Länder ändern.

Das gilt auch für die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus innerhalb der Ferien-Destinationen. Nau.ch liefert einen Überblick zu den wichtigsten Ländern und Neuerungen.

Regionale Massnahmen gegen Coronavirus in Spanien

Wer aus der Schweiz nach Spanien reist, der muss das Gesundheitskontrollformular ausfüllen. Zudem muss seit einer Woche ein gültiges Covid-Zertifikat oder ein negativer Test auf das Coronavirus vorgelegt werden.

Das gilt auch für die Balearen und Kanaren. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden und ein Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Coronavirus - Mallorca
Auf Mallorca dürfen die Strände wegen der Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr betreten werden. - dpa

Zudem können die einzelnen Regionen örtlich begrenzte Corona-Massnahmen erlassen. So gibt es zum Beispiel auf Mallorca eine nächtliche Sperrstunde von 1 bis 6 Uhr. Bereits ab 22 Uhr dürfen die Strände und Parks nicht mehr betreten werden.

Auf den Kanaren muss beim Einchecken in Hotels und Ferienhäusern ein negativer Covid-Test vorgelegt werden.

Italien

Auch in Italien muss zur Einreise ein Formular ausgefüllt werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Dieser darf jeweils nicht älter als 48 Stunden sein.

Italien Coronavirus Strand
Blick auf einen Strand in Kalabrien. (Archivbild) - Pixabay

Ab dem 6. August erhalten nur noch Geimpfte, Genesene und negativ Getestete (GGG) Zutritt zu Museen, Fitnessstudios, Schwimmbädern sowie Innenbereichen von Restaurants.

Frankreich

Für die Einreise nach Frankreich muss die offizielle Selbstdeklaration ausgefüllt und mitgeführt werden. Ohne Covid-Zertifikat benötigt man zudem einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt).

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Ab dem 9. August sollen nur noch Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang zu Cafés, Bars und Restaurants erhalten. Dasselbe gilt auch für Reisebusse und Fernzüge. Bereits jetzt gilt die GGG-Regel für Kinos und Museen.

Türkei

Zur Einreise in die Türkei muss ebenfalls ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Auch hier ist ein Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen PCR- oder Antigen-Tests nötig.

Zudem können bei der Einreise stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden. Bei positivem Testergebnis auf das Coronavirus erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Zudem gilt in der Öffentlichkeit weiterhin eine Maskenpflicht.

Griechenland

Auch für die Einreise nach Griechenland gilt eine Registrierungspflicht. Zudem gilt hier ebenfalls die GGG-Regel.

Mykonos Strand
Die Strände von Mykonos sind ein beliebtes Urlaubsziel. - Leserreporter

Mittlerweile gilt ein Tanzverbot in Bars und Clubs. In geschlossenen Räumen wie Kinos und Theatern dürfen sich nur noch geimpfte Menschen aufhalten.

Kroatien

Auch für Ferien in Kroatien müssen Touristen ein Online-Formular ausfüllen. Einreisen können nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Die Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Cafés ohne Essensangebot dürfen Gäste nur draussen empfangen.

Deutschland

Unabhängig vom Verkehrsmittel gilt für die Einreise nach Deutschland seit Anfang August die GGG-Regel. Bis dahin galt dies nur für Flugreisende. Dabei werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Eine GGG-Pflicht gilt nicht, wenn man weniger als 24 Stunden bleibt.

Österreich

Die Regel, wonach nachweislich Geimpfte, Getestete und Genesene einreisen dürfen und Zugang zu Hotels, Lokalen und Veranstaltungen bekommen, wird verschärft. Bislang reichte eine erste Impfung, vom 15. August an gilt erst die zweite Dosis als Eintrittskarte.

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