Mann wegen Messerattacke in Outdoorgeschäft in Zürich vor Gericht
Vor dem Bezirksgericht Zürich steht heute ein 29-jähriger Australier: Er soll in einem Outdoorgeschäft beim HB grundlos auf einen Kunden eingestochen haben.

Vor dem Bezirksgericht Zürich muss sich am heutigen Dienstag ein 29-Jähriger verantworten, der in einem Outdoorgeschäft in Zürich auf einen Mann eingestochen haben soll. Er steht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht.
In dem Outdoorgeschäft beim Hauptbahnhof Zürich befand sich im Februar 2025 ein Kunde, der sich die Ware anschaute. Ebenfalls im Laden befand sich ein 29-jähriger Australier.
Der 29-Jährige nahm von einem Regal ein Klappmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge. Laut Anklage rammte er dieses ohne ersichtlichen Grund dem Kunden mit hoher Kraftintensität in den Rücken. Er stach knapp links der Wirbelsäule zu.
Der Kunde und Privatkläger erlitt durch diese Messerattacke eine drei Zentimeter lange, ein Zentimeter breite und sechs Zentimeter tiefe Stichverletzung unterhalb des Schulterblattes zur linken Brusthöhle. Er musste sofort ins Spital gebracht werden.
Zwar entstand für den Privatkläger durch die Verletzung keine Lebensgefahr. Doch habe der Beschuldigte in Kauf genommen, dass der Mann auch hätte tödlich verletzt werden können, wenn er eine grosses Blutgefäss, das Herz oder die Lunge getroffen hätte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Allerdings sei er schuldunfähig, weshalb die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer stationären Massnahme beantragt. Danach soll eine Landesverweisung von 10 Jahren gelten. In der Anklage wird der Wunsch nach Ausschaffung als mögliches Motiv genannt. Der 29-Jährige war arbeitslos und hatte keine Wohnadresse in der Schweiz.












