Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sollte eine Frau eine Strafe bezahlen. Obwohl nicht bewiesen werden konnte, dass sie wirklich am Steuer gesessen war.
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Ein Paar wurde geblitzt – und die Deutsche hatte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h Angst vor einer Gefängnisstrafe. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rentner-Ehepaar überschritt eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Chur GR.
  • Wegen des Fehlens eines Blitzerfotos weigerten sie sich jedoch, die Busse zu bezahlen.
  • Nach einem langen Rechtsstreit wurden sie letztlich freigesprochen.
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Ein deutsches Paar befand sich im Mai 2022 in der Schweiz. Ihr Auto wurde nahe Chur mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h geblitzt. Selbst nach Berücksichtigung der Toleranzgrenze von 5 km/h waren sie immer noch 8 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs.

Die Hipps hätten eine Strafe von 60 Franken begleichen sollen, wie die «Schwäbische» berichtet.

Aber Hannelore und Roland Hipp weigerten sich, die an Hannelore gerichtete Busse zu bezahlen. Als Begründung nannten sie das Fehlen eines Blitzerfotos auf der Busse. Somit gab es keine Möglichkeit, festzustellen, wer tatsächlich am Steuer gesessen war. Sie argumentierten, dass es auch ein befreundetes Paar hätte sein können.

Nichtbezahlung führt zu rechtlichen Konsequenzen

Diese Entscheidung führte jedoch zu ernsten Konsequenzen für das Rentnerpaar aus Baden-Württemberg. Mahnungen folgten und schliesslich wurden die Akten an die Staatsanwaltschaft Graubünden weitergeleitet.

Ein Strafverfahren inklusive Verhandlung vor dem Regionalgericht war nun unausweichlich.

Schliesslich verlangten sie einen Freispruch: Ein Jahr nach dem Vorfall erhielten sie das Blitzerfoto. Das Regionalgericht behauptete, auf dem Foto sei «eindeutig eine Frau» zu sehen.

Die Hipps hingegen waren anderer Meinung und waren davon überzeugt, einen Bart erkennen zu können.

Wurden Sie schon einmal geblitzt?

«Für mich war das nicht lustig, zwischendurch hatte ich wirklich Angst», sagte Hannelore Hipp gegenüber der «Schwäbischen».

Sie wurde für schuldig befunden und musste die Gerichtskosten von rund 3000 Franken sowie die Busse von 720 Franken bezahlen. Die Busse hätte die Beschuldigte auch durch ein eintägiges Absitzen in der Haft begleichen können.

Der Fall nimmt eine überraschende Wendung

Roland Hipp gab jedoch nicht auf und legte Berufung ein. Er argumentierte vehement dagegen, dass seine Frau verurteilt wurde: Man könne auf dem Blitzerfoto nicht erkennen, ob es sich tatsächlich um sie handelt.

Schliesslich landete der Fall beim Bündner Kantonsgericht. Im Dezember 2023 sprach es Hannelore Hipp frei und stellte das Verfahren ein. Das Gericht kritisierte das Regionalgericht dafür, vorschnell von Hannelore Hipps Schuld ausgegangen zu sein.

Die Frage, wer tatsächlich den Wagen fuhr, bleibt ungeklärt. Roland Hipp betont jedoch: Darum geht es gar nicht mehr. Ihm sei es wichtig gewesen, sich gegen Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen. Denn nun muss der Kanton Graubünden die Gesamtkosten von über 6000 Franken tragen.

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