Klosters: Halbe Million für das Medizinische Zentrum

Gemeinde Klosters
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Prättigau,

Der Gemeinderat Klosters GR hat am 17. August über einen Unterstützungsbeitrag an das Medizinische Zentrum entschieden – nach kritischer Diskussion.

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Klosters: Halbe Million für das Medizinische Zentrum (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Hauptgeschäft der Gemeinderatssitzung vom 17.8.26 bildete der durch den Vorstand der Flury Stiftung beantragte Unterstützungsbeitrag an die Einrichtungs- und Investitionskosten des Medizinischen Zentrums Klosters (MZK) in der Höhe von CHF 700'000.00. Aufgrund der Diskussion anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2026 erachtete der Gemeindevorstand es als opportun und im Sinne einer gewissen Teilung der Verantwortung zwischen der hauptverantwortlichen Flury Stiftung und der Gemeinde Klosters als vertretbar, dem Rat einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von CHF 500'000.00 zu beantragen.

Der heutige Standort des MZK an der Talbachstrasse 2 konnte aufgrund einer bis ans Bundesgericht weitergezogenen Baueinsprache erst am 22. April 2025 bezogen werden. Davor war das MZK temporär an der Talstrasse 10 beheimatet, wo ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden musste, der sich zeitlich über mehrere Jahre mit dem Mietverhältnis am neuen Standort überschneidet. U.

a. führte diese finanzielle Doppelbelastung zum einen zu einer ausserordentlichen Belastung der Betriebskosten und negativen Ergebnissen, zum anderen zu z. T. zweimaligen Grundinvestitionen.

Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung des MZK wurde eine angeregte und kritische Diskussion über den Grundsatz, den Gegenstand und die Höhe der Unterstützung ge-Seite 3 von 6 18/08/2026 führt. Die FDP-GLP-Fraktion hat sich gemäss Gemeinderat Roman Hirzel zähneknirschend für eine Unterstützung ausgesprochen. So ist die Fraktion laut R. Hirzel und Gemeinderätin Anja Bisaz, FDP, mehrheitlich zum Schluss gelangt, dass eine Unterstützung letztlich verantwortet werden kann, weil der Beitrag auch einen konkreten Gegenwert in Form von getätigten Investitionen aufweist.

Bei einer Übernahme des MZK von der Flury Stiftung durch einen selbständigen Hausarzt oder ein Hausarztteam würden das Mobiliar und die Geräte der Gemeinde gehören, die dieser (abzüglich der Abschreibungen) grundsätzlich abgekauft werden müssten. Es wurde aber auch festgestellt, dass diese Guthaben gegebenenfalls dannzumal als Starthilfe für eine entsprechende private Praxis dienen könnten.

Mitte-Gemeinderat Andrea Guler betonte nochmals, dass er die Verantwortung für die entstandene Situation bzw.

das aufgelaufene Defizit in erster Linie bei der Flury Stiftung sieht. Insofern bilde jeglicher Beitrag für das MZK an die Flury Stiftung im Grunde genommen ein Goodwill-Beitrag. Andererseits sieht er die Gemeinde Klosters ebenfalls in der Pflicht.

Der Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils, das den Weg zum Bau des heutigen Standorts an der Talbachstrasse 2 frei machte, war nicht vorhersehbar und kam kurz nach dem Miet- und Investitionsentscheid an der Talstrasse 10. Zudem half die Flury Stiftung der Gemeinde Klosters Anfang der 2020er Jahr rasch und unkompliziert im Zusammenhang mit der eingetretenen Unterversorgung im Hausarztbereich (insbesondere beim hausärztlichen Notfalldienst) – mit dem Rapid Responder.

Letztlich sei der Unterstützungsbeitrag ans MZK auch in Anbetracht der um ein Vielfaches höheren weiteren kommunalen Ausgaben im Gesundheitswesen vertretbar.

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