BWO prüft Möglichkeiten für gemeinnütziges Wohneigentum

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Bern,

Das Bundesamt für Wohnungswesen prüft Alternativen zum traditionellen Wohneigentum.

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Bundesamt für Wohnungswesen (BWO): Um den Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum zu erleichtern, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Wohneigentum in der Schweiz wird immer unerschwinglicher. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat nun verschiedene Varianten des gemeinnützigen Wohneigentums als Alternative zum Wohneigentum geprüft. Bisher gibt es in der Schweiz kein Projekt, bei dem gemeinnütziges Wohneigentum in Reinform realisiert wurde.

Der Traum vom Eigenheim in der Schweiz bleibe für viele unerfüllt, schrieb das Bundesamt in einer Mitteilung vom Donnerstag. Ein Grund dafür seien die stetig steigenden Preise. Und um den Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum zu erleichtern, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Von flexiblen bis kleinen Eigentumsmodellen

Anhand von 15 Kriterien wurden daher fünf alternative Wohneigentumsmodelle aus dem In- und Ausland untersucht. Ein Beispiel ist das «Flexible Wohneigentum». Bei diesem Modell schafft eine Baugenossenschaft Stockwerkeigentum und verkauft alle bis auf mindestens eine Wohnung, die sie vermietet. So bleibt die Baugenossenschaft Miteigentümerin, um später ein Vorkaufsrecht ausüben zu können, wenn eine privat gekaufte Wohnung wieder zum Verkauf steht.

Ein zweites Modell ist das «kleine Wohneigentum». Die Wohnungseigentümer besitzen hier nur die Wohnung und nicht den Rest des Hauses, den sie sonst mitfinanzieren müssten. Stattdessen entrichten sie für die Nutzung der allgemeinen Teile des Hauses ein Entgelt an die Eigentümer.

Gemeinnützigkeit und Wohneigentum: Kein Widerspruch

Die Studie zeige, dass zwischen Gemeinnützigkeit und Wohneigentum kein Widerspruch bestehe, hiess es vom BWO. Für die Schweiz seien dabei folgende Schlüsse gezogen worden: Es brauche ein zeitlich unbeschränktes, aber limitiertes Vorkaufsrecht und der Wille und die Möglichkeit zur Ausübung dieses Vorkaufsrechts sowie eine unabhängige Kontrolle.

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