Die Revision der BÜPF-Verordnungen ist für Laien kaum verständlich. Laut dem Kanton Aargau haben sogar die Verantwortlichen Mühe, den Durchblick zu behalten.
Ab März gilt das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Ab März gilt das neue Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem Kanton Aargau haben die Verantwortlichen Mühe, die BÜPF zu verstehen.
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Die Revision der BÜPF-Verordnungen ist hochkomplex und für Laien kaum verständlich. Laut dem Kanton Aargau haben sogar die verantwortlichen Stellen Mühe, den Durchblick zu behalten.

Bei den vorliegenden Regelungen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) handle es sich um «hochtechnische Ausführungen», heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Kantons Aargau. Sie seien selbst für die direkt Involvierten nur «schwer verständlich».

Zu den Involvierten zählt der Kanton Aargau neben den Mitwirkungspflichtigen und den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich auch den «Dienst ÜPF».

Das lässt aufhorchen. So handelt es sich beim Dienst ÜPF um die Stelle, die beim Bund für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz zuständig ist. Die weisungsunabhängige, der Verwaltung angegliederte Stelle ist für die Umsetzung der Überwachungsanträge der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zuständig und wacht über die rechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der Überwachung in der Schweiz.

Hat der Dienst ÜPF also Mühe, das Gesetz zu verstehen, das er selber mitverantwortet und anwendet? Jean-Louis Biberstein, der Stellvertretende Leiter des Dienstes ÜPF, weist dies gegenüber Keystone-SDA dezidiert zurück. «Für uns sind Gesetz wie auch die Auslegung des Gesetzes klar verständlich», sagt er.

Biberstein räumt aber ein, dass es keine einfache Vorlage sei, «weil es auch kein ganz einfaches Thema ist». Man bewege sich bei der Konzeption von Gesetzen und Verordnungen stets in einem Spannungsfeld. «Einerseits soll es so einfach und verständlich wie möglich sein, andererseits aber auch so präzis und sicher wie möglich.»

Gerade bei der Revision der BÜPF-Verordnungen, die Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit und vor allem der Privatsphäre beinhalte, sei Genauigkeit unerlässlich, so Biberstein weiter. Dass dadurch die Verständlichkeit leide, sei zwar problematisch, aber auch eine Folge der Rechtsstaatlichkeit. «In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz sind solche technischen Ausführungen leider unerlässlich.»

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