Gericht

Bündner Gericht verurteilt katholischen Pfarrer wegen Gewaltvideos

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Chur,

Ein Bündner Pfarrer wurde wegen mehrfachen Gewaltdarstellungen schuldig gesprochen. Vom Vergewaltigungs-Vorwurf wurde er allerdings freigesprochen.

pfarrer
Die Betroffenen wollen anderen Menschen Mut machen, sich ebenfalls zu melden. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Graubünden wurde ein Pfarrer wegen Gewaltvideos verurteilt.
  • Ihm wurden 30 Tagessätze zu 30 Franken auferlegt.
  • Zudem war er wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.

Das Kantonsgericht Graubünden hat einen katholischen Pfarrer wegen mehrfachen Gewaltdarstellungen schuldig gesprochen. Der Mann war im Besitz mehrerer Videos und Bilder von grausamen Gewalttätigkeiten und sendete diese teilweise auch weiter. Vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung wurde er freigesprochen.

In den 22 Bildern und sieben Videos, die 2018 bei dem Mann im Bündner Oberland gefunden worden waren, sind Gewaltszenen zu sehen, in denen Menschen getötet oder gequält werden.

Graubünden
Das Kantonsgericht Graubünden in Chur. - keystone

Das Kantonsgericht in Chur sprach ihn deshalb Ende März schuldig. Im Urteil, welches der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurden ihm als Strafe 30 Tagessätze zu 30 Franken auferlegt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage wegen der Gewaltdarstellungen war jedoch nur Nebenschauplatz der Verhandlung. Der Pfarrer, der mittlerweile nicht mehr in Graubünden tätig ist, war zudem wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.

Gericht folgt der Vorinstanz

Eine Frau, die sich ihm anvertraut hatte, warf ihm vor, sie unter Druck gesetzt und mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Der Pfarrer habe ihr damit gedroht, den Zorn Gottes auf sie herabzurufen, sollte sie sich seinem Willen widersetzen. Zuvor hatte der Geistliche sie nach eigenen Angaben von «einer dämonischen Belastung» befreit, wie aus der Anklageschrift zu entnehmen ist.

Das Gericht folgte in dieser Sache jedoch der Vorinstanz – dem Regionalgericht Surselva – und sprach ihn frei. Der Entscheid kann jedoch bis Ende April ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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