Weil die Konzessionen für alle Schweizer Casinos auslaufe, muss der Bund diese neu bewilligen. Er schafft dabei gleichzeitig zwei neue Spielzonen.
Der Bundesrat will die Zahl der Casino-Standorte ab 2025 von 21 auf 23 erhöhen. Diesen Grundsatzentscheid hat er am Mittwoch getroffen. (Archivbild)
Der Bundesrat will die Zahl der Casino-Standorte ab 2025 von 21 auf 23 erhöhen. Diesen Grundsatzentscheid hat er am Mittwoch getroffen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund will a 2025 mehr Casinos in der Schweiz.
  • Zwei neue Bewilligungen für Spielzonen in Lausanne und Winterthur werden ausgestellt.
  • Um die neuen Konzessionen kann man sich in einem offenen Verfahren bewerben.
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Ende 2024 laufen alle bisher erteilten 21 Casino-Konzessionen aus. Im Hinblick auf die im Mai beginnende Neuausschreibung hat der Bundesrat beschlossen, zwei zusätzliche Spielzonen in Lausanne und Winterthur zu schaffen. Ansonsten gibt es nur punktuelle Anpassungen.

Die Regierung hat diese Grundsatzentscheide zur Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen am Mittwoch getroffen. Zuvor nahm sie einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) über die Casinolandschaft Schweiz zur Kenntnis.

Offenes Bewerbungsverfahren

Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Meinung, dass das Konzessionssystem nicht grundlegend reformiert werden muss. «Die Spielbanken werden weiterhin ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt sein», heisst es in einer Mitteilung. Es würden jedoch zwei neue Zonen geschaffen, wodurch sich die Anzahl der Standortregionen auf 23 erhöht.

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Die Automaten im Swiss Casino in Pfäffikon SZ. (Symbolbild) - swisscasino.ch

Der Bundesrat hat entschieden, die neuen Konzessionen in einem offenen Verfahren zu vergeben: Damit können sich alle interessierten Parteien um eine Konzession bewerben. Die ESBK ist für das Konzessionsvergabeverfahren zuständig. Das Ausschreibungsverfahren für die Einreichung der Konzessionsgesuche wird im Mai 2022 lanciert. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Vergabe der Konzessionen entscheiden. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.

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