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Bundesrat will Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken

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Bern,

Der Schweizer Bundesrat will eine Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken einführen. Ein solches Instrument soll nun erarbeitet werden.

ubs sanktionen
Mit der Vernehmlassungsantwort nimmt die UBS Stellung zu der Anfang Juni eröffneten Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahlungsfähigkeit von systemrelevanten Banken soll gewährleistet sein.
  • Auch bei einem Sanierungsverfahren soll eine staatliche Liquiditätssicherung möglich sein.
  • Der Bundesrat hat die Erarbeitung eines solchen Instruments in Auftrag gegeben.

Sollte eine systemrelevante Schweizer Bank in ein Sanierungsverfahren geraten, soll ihre Zahlungsfähigkeit durch eine staatliche Liquiditätssicherung gewährleistet werden. Der Bundesrat hat nun das Finanzdepartement mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für ein solches Instrument beauftragt.

Eine solche staatliche Liquiditätssicherung («Public Liquidity Backstop») gehöre international zum Standard-Kriseninstrumentarium, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Es erhöhe die Erfolgschancen bei einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank. Es stelle die Institute in der Schweiz mit ihren ausländischen Konkurrenten gleich, heisst es in der Mitteilung.

Allerdings sollen die revidierten und erhöhten Liquiditätsanforderungen für systemrelevante Banken sicherstellen, dass sie im Sanierungsfall über ausreichende Liquidität verfügen. Diese treten voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft. In zweiter Linie kann zudem zusätzliche Liquidität über die ausserordentliche Liquiditätshilfe der SNB bereitgestellt werden (Emergency Liquidity Assistance).

Es sei keine staatliche Rettung einer systemrelevanten Bank

Dann soll betroffenen Instituten über den «Public Liquidity Backstop» künftig auch temporär zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt werden können. Marktteilnehmer wären so bereit, mit der betreffenden Bank Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten bzw. einzugehen, so der Bundesrat. Das Instrument sei aber nicht zu verwechseln mit einer staatlichen Rettung einer systemrelevanten Bank.

Die staatliche Liquiditätshilfe soll durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens geleistet werden. Der «Public Liquidity Backstop» soll zudem mit einem Konkursprivileg ausgestattet werden, um allfällige Verluste für den Bund zu vermeiden.

In der Schweiz gelten die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse als systemrelevant. Ausserdem sind es auch die inlandorientierten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB).

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