Bundesgericht

    Bundesgericht pfeift Freiburger Kantonsgericht zurück

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Lausanne,

    Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes angenommen, der in Freiburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

    Schweizerisches BUNDESGERICHT,
    Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. - keystone

    Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes gutgeheissen, der im Kanton Freiburg wegen eines Vermögensdelikts zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Vorinstanzen hätten den Fall zu Unrecht als bandenmässiges Vorgehen taxiert.

    Das Kantonsgericht ging in seiner Beurteilung davon aus, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit bereits an drei ähnlichen Fällen beteiligt war. Diese drei Fälle hätten die Freiburger Richter nicht zur Beurteilung heranziehen dürfen, kam das Bundesgericht zum Schluss. Dies, weil der Beschwerdeführer in keinem dieser Fälle verurteilt worden war.

    Damit könne seine Beteiligung nicht als erwiesen angesehen werden. Die Freiburger Justiz habe damit die Unschuldsvermutung verletzt, heisst es in dem am Donnerstag publizierten Urteil.

    Falsche Qualifikation des Falls

    Ebenfalls nicht durchgehen liess das Bundesgericht die Qualifikation des bandenmässigen Vorgehens. Für ein bandenmässiges Vorgehen müssten verschiedene Bedingungen erfüllt sein, betonte das Bundesgericht. So müsse beispielsweise klar nachweisbar sein, dass sich die Täter mit dem Wunsch zusammengetan hätten, mehrere unabhängige Straftaten zu begehen.

    Die Begehung möglicher ähnlicher Straftaten reiche nicht aus. Nach dem Urteil des Bundesgerichts geht der Fall nun ans Freiburger Kantonsgericht zur Neubeurteilung zurück.

    Der Beschwerdeführer überzeugte 2015 zusammen mit einem Komplizen ein Paar, sich gegen eine Provision von 350'000 Franken an einem Unternehmen zu beteiligen.

    Trickbetrug mit hohen Summen

    Bei einem ersten Treffen musste das Paar das Geld lediglich vorzeigen. Die Summe, so die Täter, könne vorerst noch beim Paar verbleiben, bis der Deal perfekt sei. Die Täter steckten die Noten in einen Umschlag, der angeblich zur Sicherheit mit Klebeband verschlossen wurde.

    Während des Vorgangs lenkten die Täter das Paar ab und tauschten das Couvert mit dem Geld gegen eins ohne Geld aus. Das Paar bemerkte den Betrug später und erstattete Anzeige.

    Der Beschwerdeführer wurde im Kanton Freiburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate unbedingt, verurteilt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #2709 (nicht angemeldet)

    Die beiden Betrogenen haben offenbar den Film-Klassiker "Der Clou" von 1973 nicht gesehen. Der beschwerdeführende Trickbetrüger hingegen schon. Bin erstaunt darüber, dass der Uralt-Trick offenbar auch in der Realität funktioniert.

    Weiterlesen

    Elisabeth Baume-Schneider Krankenkassen-Prämien
    1'590 Interaktionen
    Krankenkassen-Prämien
    Geister-Auto Kreuzlingen
    25 Interaktionen
    Gratis?

    MEHR IN NEWS

    1 Interaktionen
    Washington/San Francisco
    trump
    1 Interaktionen
    Washington

    MEHR BUNDESGERICHT

    2 Interaktionen
    Lausanne/Glarus
    Heidi Klum Michel Péclard
    29 Interaktionen
    Gastronom Péclard
    4 Interaktionen
    Lausanne

    MEHR AUS LAUSANNE

    Lausanne
    6 Interaktionen
    Lausanne
    Wolf
    53 Interaktionen
    Lausanne