Bundesanwalt Blättler will im Kampf gegen die Mafia eine Kronzeugen-Regelung einführen. Kronzeugen erhielten für ihre Aussagen eine Strafmilderung.
«Wir können nicht einfach den Italienern sagen: Schaut selbst», sagte Bundesanwalt Stefan Blätter im Interview mit Tamedia. (Archivbild)
«Wir können nicht einfach den Italienern sagen: Schaut selbst», sagte Bundesanwalt Stefan Blätter im Interview mit Tamedia. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Blätter will für den Kampf gegen die Mafia eine Kronzeugen-Regelung.
  • Kronzeugen würden bei der Bekämpfung helfen, dies zeige sich in Italien.
  • Sie müssten nicht freigesprochen werden, eine Strafmilderung würde ausreichen.
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Bundesanwalt Stefan Blättler will eine Schweizer Kronzeugenregelung neu diskutieren. Denn Mafia-Mitglieder besitzen vermehrt den Schweizer Pass, wie er im Interview mit Tamedia sagte. «Wir müssen bei uns aufpassen.»

Die Verantwortung könne die Schweiz nicht an Italien abtreten. Kronzeugen seien kein Allheilmittel, aber sie würden bei der Bekämpfung der Mafia helfen. Dies zeige sich in Italien.

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Die Mafia ist auch in der Schweiz aktiv. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

«Kronzeugen müssen nicht freigesprochen werden», sagte Blättler auf die Strafmilderungen angesprochen. Bereits eine Milderung von fünf statt fünfzehn Jahren im Gefängnis würde die Zeugen zum Reden bringen.

Blättler bestätigte, dass Strafmilderungen moralisch unschön seien und die Gefahr von Fehlurteilen bestehe. Die Schweiz hat laut ihm die Wahl: Entweder sie tue nichts, oder sie mache Konzessionen, die das Rechtsempfinden tangierten.

Die Forderung des Bundesanwalts ist nicht neu. Blättlers Vorgänger, Michael Lauber, teilte seine Meinung. Das Parlament lehnte eine Kronzeugenregelung ab, wie Tamedia schrieb. «Das war 2017, jetzt haben wir 2023», sagte Blätter dazu.

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