Der Bund verlängert die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe mindestens bis 15. März.
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Der Bund warnt vor einer Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund verlängert die Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis im März.
  • Sie wurden eingeführt, nachdem im November das Virus in Winterthur ZH nachgewiesen wurde.
  • Jetzt soll gewartet werden, bis wild lebende Wasservögel die Schweiz verlassen.

Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Hausgeflügel – etwa Hühner und Gänse – darf sich also weiterhin nur an vor Wildvögeln geschützten Orten aufhalten, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte.

Das gilt seit dem November, nachdem das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen worden ist.

Hühner vor Wildvögeln schützen

Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des BLV so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben. Anfang März dürfte es soweit sein.

Um eine Ansteckung von Hausgeflügel zu verhindern, sollte der Auslauf für die Tiere vor Wildvögeln geschützt sein. Hühner sollten zudem von Gänsen und Enten getrennt gehalten werden. Der Bund empfiehlt Hygienemassnahmen und beschränkten Zutritt zum Stall. Geflügelmärkte und Geflügel-Ausstellungen sind weiterhin verboten.

Die Massnahmen gelten für Geflügelbetriebe ebenso wie für Hobby-Tierhaltungen, wie das BLV festhält. Beiträge für Tierwohlprogramme werden trotz der Massnahmen ausbezahlt, und auch die Bezeichnung «Freilandhaltung» darf verwendet werden.

Im Dezember und Januar wurde Vogelgrippe bei einzelnen Wildvögeln festgestellt. Positiv getestet wurden zwei Schwäne im Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel. Fälle gab es auch im angrenzenden Ausland.

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