Titandioxid darf als Lebensmittelzusatzstoff nicht weiter verwendet werden. Das Verbot gilt ab nächster Woche.
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Das als Farbstoff in vielen Lebensmitteln verwendete Titandioxid ist nach Einschätzung einer EU-Behörde wegen möglicher Krebsrisiken nicht sicher für den menschlichen Verzehr. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff wird vom BLV verboten.
  • Die neue Regel soll ab 15. März mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten in Kraft treten.
  • Bis Mitte September dürfen Lebensmittel mit Titandioxid also noch hergestellt werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verbietet die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Das Verbot tritt am kommenden 15. März mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Damit dürfen noch bis am 15. September Lebensmittel mit dem auch als Farbstoff E171 bekannten Titandioxid hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wie das BLV am Mittwoch mitteilte. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich.

Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.

Ausschlaggebend für das Verbot war die Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Mai war die Behörde zum Schluss gekommen, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titandioxid-Partikel nicht ausgeschlossen werden könne.

Daher gelte es nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Die EU hat bereits im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff erlassen.

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