Bund verbessert Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in der Schweiz Pflanzenschutzmittel kauft, braucht dafür zukünftig eine Bewilligung.
- Die vorgesehene Bewilligung soll Risiken von Pflanzenschutz-Anwendungen halbieren.
- Massnahmen plant der Bund auch bei der Holzproduktion.
Der Bund will den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau verbessern. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Gebrauch sollen neu nur noch Personen kaufen dürfen, die eine Bewilligung haben. Wer einen solchen Fachausweis erlangen will, muss dafür eine Prüfung bestehen.
Zudem soll der Ausweis auf acht Jahre befristet sein und wer eine Verlängerung will, muss dafür eine Weiterbildung machen. Diese Massnahmen schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vor.
Pflanzen, Luft, Altholz
Damit sollen die Ziele des Aktionsplans «Pflanzenschutzmittel» des Bundes erfüllt werden. Dieser Plan sieht vor, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung zu halbieren.

Gleiches gilt für die Vernehmlassung zur Anpassung der Luftreinhalteverordnung. Mit einer Revision sollen die Grenzwerte für Staub, Gase und giftige Stoffe reduziert werden. Diese entstehen bei der Arbeit an Spanplattenanlagen . Für die Produktion von Holzfaserplatten sollen zudem Grenzwerte eingeführt werden, die den Anlagen entsprechen.
Diese bestehende Verordnung verbietet zudem derzeit das Verbrennen von Altholz. Damit aber in Betrieben Holzspäne und -fasern getrocknet werden können, soll es neu erlaubt sein, Altholz zur Wärmeerzeugung zu verwenden. Aus Sicht der Ressourcenschonung sei es sinnvoll, Altholz einzusetzen. Das sei europaweit branchenüblich.
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