Bund soll mehr Details zur Impfstoffbeschaffung veröffentlichen
Im August 2022 wurden Verträge des Bundes mit Covid-19-Impfstofflieferanten teilgeschwärzt veröffentlicht. Nun soll es mehr Details zur Beschaffung geben.

Das Wichtigste in Kürze
- Verträge mit der Beschaffung zu Covid-19-Impfstoffen wurden teilgeschwärzt veröffentlicht.
- Adrian Lobsiger empfiehlt dem BAG den Zugang zu diesen Verträgen weitgehend zu gewähren.
- Von 2020 bis 2022 hatten mehrere Personen Zugang zu den Beschaffungsverträgen verlangt.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war zu zurückhaltend, als es im August 2022 Verträge des Bundes mit Covid-19-Impfstofflieferanten teilgeschwärzt veröffentlichte. Zu diesem Schluss kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger.
Die vom BAG und den Impfstoffunternehmen vorgebrachten Ausnahmegründe seien «nicht mit der von der Rechtsprechung verlangten Begründungsdichte» dargelegt worden. Dies schreibt Lobsigers Büro in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung.
Er empfehle deshalb dem BAG, den Zugang zu den Beschaffungsverträgen «weitgehend» zu gewähren. Darunter die Verträge zwischen Bund und Unternehmen wie Pfizer und Moderna. Dabei sei der aktuelle Stand der Zulassung der Impfstoffe durch Swissmedic zu beachten.
Sechs Empfehlungen wurden veröffentlicht
Lobsiger veröffentlichte die sechs Empfehlungen, nachdem er nach der teilgeschwärzten Publikation der Verträge zehn Schlichtungsanträge erhalten hatte. Die Impfstoffhersteller und die Schlichtungs-Antragsteller können vom BAG eine Verfügung verlangen, wenn sie mit Lobsigers Empfehlungen nicht einverstanden sind. Das BAG kann laut Lobsiger von Amtes wegen eine solche erlassen.

In den Jahren 2020 bis 2022 hatten mehrere Personen Zugang zu den Beschaffungsverträgen des Bundes zu den Covid-19-Impfstoffen verlangt. Dies gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz. Laut den am Montag veröffentlichten Unterlagen sind das Anwälte, Medienschaffende und Privatpersonen.
Bekannt ist etwa, dass ein Rechtsanwalt in Erfahrung bringen wollte, was die Impfstoffe bisher kosteten. Und ebenfalls wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert wurde. Einsicht verlangte auch eine Tessiner SVP-Kantonsrätin.
Einsichtsgesuche aufgrund Öffentlichkeitsgesetz gestellt
Die Einsichtsgesuche wurden auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt. Gemäss diesem kann jede Person den Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung verlangen. In gewissen Ausnahmefällen kann die Veröffentlichung der Unterlagen verweigert, nur teilweise gewährt oder auch verschoben werden.
Wegen der Teilschwärzung der Verträge verlieh das Journalisten-Recherche-Netzwerk «investigativ.ch» im vergangenen Jahr BAG-Direktorin Anne Lévy den Schmähpreis «Goldener Bremsklotz». Die Medienschaffenden machten geltend, dass die Öffentlichkeit in schwierigen Pandemie-Zeiten exakte Informationen brauche, um den Behörden zu vertrauen.