Versicherte könnten bald für im Ausland gekaufte, günstigere Medikamente eine Rückerstattung erhalten.
Medikamente
Medikamente. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Wer ein vom Arzt verschriebenes Medikament statt in der Schweiz günstiger im Ausland bezieht, soll die Kosten künftig von der Versicherung vergütet bekommen. Der Bundesrat ist bereit, im kommenden Jahr entsprechende Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von FDP-Nationalrat Marcel Dobler (SG).

Dieser fordert, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die von Privatkunden physisch im Ausland gekauften Medikamente vergütet erhalten, um die Preise und Kosten zu senken. Ein starker Treiber der Gesundheitskosten seien die hohen Medikamentenpreise.

Gesetzliche Bedingungen für Vergütungen

Die eine Bedingung soll sein, dass das Medikament in der Schweiz zugelassen ist und durch einen in der Schweiz zugelassenen und praktizierenden Arzt verordnet wurde. Die andere Bedingung soll lauten, dass das im Ausland gekaufte Medikament günstiger ist als dasselbe Medikament in der Schweiz.

Der Bundesrat schreibt, dass er bereits vor rund zwei Jahren beschlossen habe, dass bestimmte im Ausland bezogene Mittel und Gegenstände von der OKP vergütet werden sollen. Es sei vorgesehen, entsprechende Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen im kommenden Jahr auszuarbeiten.

Preisunterschiede bei Medikamenten

Aktuell werden die Kosten für im Ausland gekaufte Arzneimittel nur vergütet, wenn sie die versicherte Person während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes wegen einer dort aufgetretenen Erkrankung benötigt. Das Preisniveau der Medikamente im europäischen Ausland ist tiefer als in der Schweiz. Besonders markant sind die Preisunterschiede bei Generika: Im Ausland sind diese um rund die Hälfte günstiger.

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