Der Bund will ein Kosten-Monitoring für medizinische Gegenstände einführen. Dies, weil die Gegenstände die Gesundheitskosten in die Höhe treiben.
Ein Verband.
Verbandsmaterial schlägt auf die Krankenversicherung. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die hohen Kosten von medizinischen Gegenständen sollen besser im Blick gehalten werden.
  • Das BAG will nun darüber mit den Versicherungsverbänden diskutieren.

Medizinische Gegenstände wie Gehhilfen, Inhalationsgeräte oder Verbandsmaterial verursachen immer höhere Kosten zu Lasten der Krankenversicherung. Der Bund will nun ein Kosten-Monitoring einführen.

Das Monitoring soll ab dem Jahr 2020 durchgeführt werden, wie der Bundesrat in seiner heute Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Bericht der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) schreibt.

Der Bundesrat räumt ein, dass die gewünschte Transparenz durch die Qualität der Datengrundlage erschwert werde. Die vorhandenen Datenbanken erfassen die Gesamtkosten, aber keine Informationen betreffend Art, Anzahl und Menge der vergüteten Produkte.

Datenqualität verbessern

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will nun mit den Versicherungsverbänden diskutieren, wie die Datenqualität verbessert werden könnte. Zu einer wesentlichen Verbesserung der Datengrundlagen würde auch eine systematische Erhebung der pro Patient abgerechneten Produkte beitragen, hält der Bundesrat fest. Entsprechende Gesetzesbestimmungen stehen im Parlament zur Diskussion.

Weiter verspricht sich der Bundesrat durch ein Gerichtsurteil eine bessere Kostenabgrenzung: Materialien zur Applikation durch Pflegefachpersonen dürfen nicht mehr über die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) abgerechnet werden.

Aufsicht genügend geregelt

Keinen weiteren Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der Aufsicht über die Abgabestellen. Die GPK empfiehlt, die Pflicht der Versicherer zur Beaufsichtigung der Abgabestellen sowie Sanktionsmöglichkeiten zu präzisieren.

Der Bundesrat argumentiert, die nötigen Verbesserungen seien bereits eingeleitet. Im Rahmen des Kostendämpfungsprogramms sei die Stärkung der Rechnungskontrolle durch die Versicherer vorgesehen. Zusammen mit der periodischen Überprüfung der Höchstvergütungsbeiträge könnten die Wirtschaftlichkeit gewährleistet und Missbräuche verhindert werden.

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