Stellungnahme zu Kostendämmungsmassnahmen in der Krankenversicherung

Die generelle Stossrichtung des vom Bund vorgeschlagenen Kostendämpfungsprogramms in der Krankenversicherung wird von der Standeskommission begrüsst.

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung strebt der Bund aufgrund von Empfehlungen einer Expertengruppe Massnahmen zur Dämmung des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an. So sollen etwa die Tarifpartner verpflichtet werden, dem Bundesrat für die Festsetzung, Anpassung und Genehmigung von Tarifen die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Im Weiteren wird im ambulanten Bereich die Schaffung eines nationalen Tarifbüros ermöglicht. Schliesslich soll den Versicherern ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Listen der Spitäler und Pflegeheime eingeräumt werden. Mitteilungen der Standeskommission AI 022.21-17.2-330810 2-2 Als zentrale Akteure in der Sicherstellung und Mitfinanzierung der Gesundheitsversorgung haben die Kantone ein grosses Interesse an der Optimierung der Steuerungs- und Finanzierungssysteme im Gesundheitswesen. Die Standeskommission begrüsst daher die allgemeine Stossrichtung des Kostendämpfungsprogramms. Einzelne der vorgeschlagenen Massnahmen greifen jedoch empfindlich in die Zuständigkeiten der Kantone ein und bedürfen einer Korrektur. Die Standeskommission sieht bei gewissen Massnahmen auch eine Gefahr für nicht beabsichtigte Wechselwirkungen mit bestehenden Regelungen. 

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