Berset plant nur sehr kleine Öffnungsschritte

    Felix Müller
    Felix Müller

    Bern,

    Der Bundesrat präsentiert heute Freitag seine neusten Lockerungsvorschläge. Erwartet werden kleinere Schritte, die Beizer müssen sich wohl noch gedulden.

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    Bundesrat Alain Berset soll nur kleinere Öffnungsschritte in Betracht ziehen. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat will heute über weitere Lockerungsschritte informieren.
    • Dabei bleibt es wohl bei kleineren Zugeständnissen.
    • Restaurantterrassen dürften aber aufgehen und die 5-Personen-Regel fallen.

    Heute will der Bundesrat den Weg aus dem Lockdown weiter aufzeichnen. Dabei präsentiert sich die Situation aktuell heikel: Die Corona-Fallzahlen steigen wieder an und die Virus-Mutation aus Grossbritannien breitet sich weiter aus. Gleichzeitig ist die Zahl der Covid-Intensivpatienten aber weiterhin stark rückläufig.

    Ein grosser Schritt, wie zum Beispiel die Öffnung der Beizen, ist darum unwahrscheinlich. Trotz Bierplausch machte Gesundheitsminister Alain Berset am Montag im Parlament klar, dass man «vorsichtig» bleiben müsse. Weitere Schritte seien aber durchaus möglich, denn so schlecht sehe es nicht aus.

    Gartenbeizen ab 22. März offen?

    Jetzt will der «Blick» vernommen haben, wie diese Lockerungsschritte aussehen. Gemäss dem Bericht müssen sich Beizen noch länger als bis zum 22. März gedulden, bis Sie öffnen können. Berset wolle der Gastronomie aber eine Perspektive geben: Öffnungen im Aussenbereich sollen zum Thema werden.

    Beizer dürfen wohl im März noch maximal auf eine Öffnung der Terrassen hoffen. - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

    Ein genaues Datum steht dabei noch nicht fest. Der 22. März wäre eine Option, sei aber noch von der epidemiologischen Lage abhängig.

    10 Personen drinnen, Homeoffice bleibt

    Gleichzeitig soll die 5-Personen Regel bei privaten Treffen aufgegeben werden. Debattiert wird eine Limite von 10 Personen. Hart bleibt der Gesundheitsminister beim Homeoffice: Weil man der Zunahme der Mobilität kritisch gegenüber steht, soll die Homeoffice-Pflicht bestehen.

    Ähnlich verhält es sich bei den Veranstaltungen mit Publikum. Ursprünglich seien unterschiedliche Zuschauer-Obergrenzen für Innen- und Aussenbereiche angedacht gewesen. Weil die epidemiologische Lage dafür aber zu unsicher ist, soll es dort jetzt doch keine Lockerungen geben.

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