Der Bund muss wegen einer unrechtmässigen Handlung Schadenersatz an eine Stiftung in Höhe von rund zehn Millionen Franken leisten.
Stiftung Schadenersatz Bund
Der Bund muss einer privaten Stiftung Schadenersatz plus Zinsen im Umfang von rund zehn Millionen Franken bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund muss Schadenersatz plus Zinsen an eine Stiftung zahlen.
  • Die Summe beläuft sich auf rund zehn Millionen Franken.
  • Das entsprechende Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai gefällt.

Der Bund muss einer Stiftung Schadenersatz plus Zinsen bezahlen. Der Bundesrat ist über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai informiert worden. Es geht um rund zehn Millionen Franken.

Bund akzeptiert das Urteil

Das Innendepartement EDI und das für Staatshaftungsfragen zuständige Finanzdepartement EFD beschlossen, das Urteil zu akzeptieren. Auf eine Beschwerde werde verzichtet, wie die Eidgenössische Stiftungsaufsicht am Freitag mitteilte.

Demnach entschied das Bundesverwaltungsgericht Anfang Mai: Der Bund muss wegen einer unrechtmässigen Handlung der Stiftungsaufsicht aus dem Jahr 2001 knapp sechs Millionen Franken Schadenersatz leisten. Hinzu kommen Zinsen, sodass rund zehn Millionen Franken überwiesen werden müssen.

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