Ein Arzt aus Bulgarien, der in der Schweiz praktizierte, nannte sich «Dr. med.», hatte aber gar keinen hier anerkannten Doktortitel. Nun wird es teuer.
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Ein bulgarischer Arzt praktizierte in der Schweiz mit falschem Doktortitel. Nun wird es teuer. - Pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein bulgarischer Arzt praktizierte in der Schweiz mit falschem Doktortitel.
  • Der Mann muss nun 18'600 Franken Strafe zahlen.

Ein Arzt aus Bulgarien war in den vergangenen Jahren an mehreren Orten in den Kantonen Zürich, Basel und Bern tätig. Dabei hatte er sich unter anderem auf einer Internetseite und in seiner Mailsignatur als «Dr. med.» bezeichnet. Dies, obwohl er über keinen schweizerischen oder in der Schweiz anerkannten medizinischen Doktortitel verfügt.

Er besitzt einen bulgarischen Berufsdoktortitel und hätte als Berufsangabe deshalb «Dr. med. (BG)» verwenden müssen, wobei BG für Bulgarien steht. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hatte ihn mehrmals auf die falsche Titelbezeichnung hingewiesen.

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Ein Gespräch mit deinem Arzt und gegebenenfalls notwendige Tests sind der einzige Weg zur Gewissheit über deine Diagnose. - Pexels

Doch er hatte sich darüber hinweggesetzt, «um die Patienten hinsichtlich seiner tatsächlichen Fähigkeiten zu täuschen», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Medizinische Arbeiten trotz Approbationsentzug

Auch auf einen anderen Regelbruch war der Arzt wiederholt erfolglos hingewiesen worden: Er hätte für eine Assistenzärztin, die er beschäftigte, eine Bewilligung einholen müssen. Zudem hatte er seine Kollegin mit Arbeiten betraut, «deren Ausführung die persönliche Berufsausübung durch den Beschuldigten beziehungsweise dessen Anwesenheit erfordert hätten».

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Der bulgarische Arzt führte trotz Approbationsentzug weiter medizinische Arbeiten durch. (Symbolbild) - pexels

Doch auch der Bulgare selbst nahm Arbeiten vor, die er gar nicht hätte machen dürfen. So hatte er im Frühling 2021 in einer Praxis im Kanton Zürich zwei Patienten behandelt, obwohl ihm damals die Berufsausübungsbewilligung bereits entzogen worden war. Ein Bewilligungsentzug, von dem der Arzt schon seit zwei Monaten wusste.

Zehntausende Franken Busse

Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von 15'000 Franken. Die Strafe gilt zeitweise als Zusatzstrafe zu zwei früheren Strafbefehlen. Zur Bestrafung, die wegen der Vorstrafen ohne Bewährung ausgesprochen wurde, kommen noch eine Busse von 2000 Franken sowie Verfahrenskosten von 1600 Franken. Total muss der Mediziner also 18'600 Franken Strafe zahlen.

Er wurde verurteilt wegen Widerhandlung gegen das Zürcher Gesundheitsgesetz, Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Widerhandlung gegen das Medizinalberufegesetz, alles jeweils mehrfach.

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