Eine 41-Jährige kickt im Februar in Aarau AG einen Blitzer der Stadtpolizei um. Weil ein grosser Sachschaden entsteht, droht der Frau nun sogar eine Haftstrafe.
blitzer
Blitzer werden immer wieder Ziel von Sachbeschädigungen. (Symbolbild) - Kantonspolizei Zug

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar tritt eine 41-jährige Frau in Aarau AG einen Blitzer der Stadtpolizei um.
  • Nun droht ihr eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
  • Zudem soll die Täterin die Schadenssumme von 27'000 Franken begleichen.
Ad

Einer 41-jährigen Frau droht eine zehnmonatige Haftstrafe. Zudem soll sie eine Schadenssumme von 27'000 Franken begleichen. Dies, weil sie im Februar in Aarau AG einen Blitzer der Stadtpolizei umgetreten hat.

Wurden Sie auch schon geblitzt?

Heuer führte die Stadtpolizei Aarau bislang deutlich weniger Geschwindigkeitsmessungen durch als sonst. In Oberentfelden AG sei es sogar nur eine gewesen, schreibt die dortige Gemeindeverwaltung in einer Mitteilung. Der Grund: «Das Messgerät wurde bei einem Einsatz mutwillig beschädigt.»

Was ist passiert? Wie die Stadtpolizei gegenüber der «Aargauer Zeitung» erklärt, habe sich der Vorfall Mitte Februar in Aarau ereignet. «Eine polizeibekannte Person hat das Gerät beim Vorbeigehen mit einem gezielten Fusstritt umgetreten. Dabei wurden Kamera, Objektiv und die Übertragungseinheit des Geräts zerstört.»

Weiter heisst es, die Täterin habe noch vor Ort angehalten und auf den Polizeiposten überführt werden können. «Sie wurde anschliessend bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg wegen Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.»

blitzer
Im Februar trat eine Autofahrerin in Aarau einen Blitzer um. (Symbolbild)
stadtpolizei aarau
Am Gerät der Stadtpolizei Aarau entstand ein grosser Sachschaden. (Symbolbild)
staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft fordert eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. (Symbolbild)

Aufgrund der Anzeige habe die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet, sagt Mediensprecher Adrian Schuler gegenüber der Zeitung. Der Vorwurf wird in eine «qualifizierte Sachbeschädigung» umgewandelt.

Genau diese Präzisierung wird für die Angeklagte jetzt zum Problem. Qualifiziert bedeutet nämlich, dass es sich nicht um ein kleines Delikt handelt. Durch den Fehltritt ist ein Sachschaden in Höhe von 27'000 Franken entstanden.

Täterin hat einen «grossen Schaden» verursacht

Zum Zug kommt deshalb folgender Artikel aus dem Strafgesetzbuch: «Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Tat ist von Amtes wegen zu verfolgen.» Als gross gilt ein Sachschaden ab der Summe von 10'000 Franken, was in diesem Fall also erfüllt ist.

«Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate unbedingte Freiheitsstrafe», sagt Mediensprecher Adrian Schuler. «Zudem sollen der Beschuldigten die Verfahrenskosten und die Anklagegebühren auferlegt werden.»

Und damit nicht genug: Die Stadt Aarau fordert als Zivilklägerin die gesamte Schadenssumme von der Täterin ein. Ein teurer Wutausbruch!

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SachschadenFrankenHaftStrafe